Governance

Leistungen der Sparkassen-Finanzgruppe per 31.12.2025, sofern nicht anders angegeben

Unternehmensdaten

Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.

Straße Hausnr. Charlottenstraße 47
PLZ Ort 10117 Berlin
Telefon +49 30 20225-0
E-Mail info@dsgv.de
Webseite https://www.dsgv.de/

Nutzung von Rahmenwerken

Wir orientieren uns für die nichtfinanzielle Berichterstattung im Rahmen dieses Berichts an die Gesellschaft am Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe, der vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) unter Einbindung von Regionalverbänden, Sparkassen und Verbundpartnern als eigenständiges Berichtssys-tem für die Sparkassen-Finanzgruppe entwickelt wurde. Die Sparkassen-Indikatoren sind anschlussfähig an die international anerkannten Standards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative, an die „GRI-G4 Financial Services Sector Disclosures (GRI-G4 FS)“ und an den „Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)“. Sie wurden 2013 vom „Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE)“ anerkannt.

Der Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe umfasst ein mit Blick auf die gesetzlichen Berichtspflichten nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) juristisch geprüftes Set von 22 Berichtsindikatoren der Gruppe G. Jede Sparkasse kann freiwillig darüber hinaus mithilfe von 18 weiteren Sparkassen-Indikatoren ein qualifiziertes Stakeholder-Reporting zur Gemeinwohlorientierung und zu den Markenkernwerten erstellen.

Mit Blick auf die CSRD und ihre laufende Umsetzung in deutsches Recht wurde die bisherige HPI-Sortierung der Indikatoren des Sparkassen-Standards (Haltung, Produkte, Initiativen) für den Bericht an die Gesellschaft 2025 nach den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance neu geordnet. Zur Orientierung sind bei den jeweiligen Überschriften die bisherigen Indikatorenbezeichnungen des Sparkassen-Standards (SPS) in Klammern ergänzt.

Berichtsperiode

1. Januar bis 31. Dezember 2025

Berichtsinhalte

Der vorliegende Bericht an die Gesellschaft erfolgt auf freiwilliger Basis. Damit wird klar, dass nicht alle Aussagen allen Instituten zugerechnet werden: Der Bericht gibt einen Überblick über ausgewählte Nachhaltigkeitsleistungen einzelner Sparkassen und Verbundunternehmen sowie über aggregierte Angaben zur Sparkassen-Finanzgruppe. Etwaige Abweichungen in Bezug auf Vorjahreszahlen ergeben sich aus der veränderten Zuordnung der Berliner Sparkasse von den Landesbanken zu den Sparkassen sowie durch ggf. korrigierte Zahlen im Jahresverlauf.

Aussagen zu einzelnen Instituten oder Unternehmen lassen sich nicht ohne Weiteres auf andere Institute, Unternehmen oder die Sparkassen-Finanzgruppe insgesamt übertragen. Allein durch eine Verlinkung auf diesen Bericht macht sich das verlinkende Institut die darin enthaltenen Aussagen nicht ohne Weiteres zu eigen. Maßgeblich sind die konkrete Einbindung des Links und der jeweilige Zusammenhang der Darstellung. 

Berichtspflichtige Sparkassen und Verbundunternehmen erstellen die aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben zu veröffentlichenden Nachhaltigkeitsberichte beziehungsweise nichtfinanziellen Berichte in eigener Verantwortung.

Öffentlicher/gesellschaftlicher Auftrag

Seit über 200 Jahren begleiten die Sparkassen und mit ihnen die Sparkassen-Finanzgruppe den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel in Deutschland mit zeitgemäßen Finanzprodukten und Beratungsangeboten für alle Kundengruppen. Ihr Geschäftsmodell hat dabei große Zäsuren überstanden – die Zeit der Industrialisierung in Stadt und Land, den Neuanfang nach 1918 und 1945, das Zusammenwachsen Deutschlands nach dem Mauerfall und die Einführung des Euros. Dabei ist der Wesenskern der Sparkassenidee unverändert geblieben. Für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen ist dieser Wesenskern in den Sparkassengesetzen der Länder als „öffentlicher Auftrag“ rechtlich verankert. Dazu gehören:

  • der Einsatz für Sparen und Vorsorge sowie der Zugang zu Finanzdienstleistungen für alle Kunden-gruppen,
  • finanzielle Inklusion als Fundament des Geschäftsmodells der Sparkassen,
  • der besondere Fokus auf die lokale und regionale Entwicklung und auf deren Hauptakteure, also vor allem private Haushalte, Handwerker, kleine und mittlere Unternehmen und Kommunen,
  • die Belebung des Wettbewerbs am deutschen Bankenmarkt durch die Sparkassen, indem sie als Retail-Institute im Markt breit aufgestellt und in wirtschaftlich starken wie auch schwächeren Teilen Deutschlands präsent sind.

Der „öffentliche Auftrag“ weist den öffentlich-rechtlichen Sparkassen wesentliche kreditwirtschaftliche und gesellschaftliche Aufgaben zu. Aufgrund ihrer regionalen Verankerung ist ihr wirtschaftlicher Erfolg eng mit der Entwicklung ihres Geschäftsgebiets verbunden. Der Maßstab ihres Handelns geht damit über die betriebswirtschaftliche Solidität hinaus.
 

Wertschöpfung und Lieferkette

Die Einlagen der Kundinnen und Kunden der Sparkassen bilden eine wesentliche Grundlage für die Refinanzierung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen im Geschäftsgebiet. Sparkassen ermöglichen auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben und stellen Basisbankdienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger bereit. Kredite vergeben sie unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfs und der wirtschaftlichen Voraussetzungen.

Als regional tätige Institute sind die Sparkassen in Regionalverbänden organisiert und über diese Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe wirken in einem starken Verbund zusammen und sind arbeitsteilig spezialisiert. Sie agieren als selbstständige Institute unter einer gemeinsamen Marke am Markt. Neben den Sparkassen gehören zum Verbund die Landesbanken und die DekaBank, die Landesbausparkassen, die öffentlichen Versicherer, Leasing-, Factoring-, Kapitalbeteiligungs- und Beratungsgesellschaften sowie Service- und Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel in den Bereichen IT, Wertpapierabwicklung und Payment.

Die Sparkassen bieten ihren Kundinnen und Kunden in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern eine umfassende Palette an Finanzdienstleistungen und -produkten an. Die wesentlichen Ertragsquellen sind Zinserträge sowie Erträge aus dem Provisionsgeschäft mit Kundinnen und Kunden sowie mit institutionellen Marktteilnehmern und anderen Anbietern. Nähere Angaben sind den Jahresabschlüssen der einzelnen Institute zu entnehmen.

Grundlagen der Unternehmensführung

Mit Ausnahme sehr weniger historisch bedingter Fälle sind Sparkassen heute rechtlich und wirtschaftlich selbstständige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts. Ihre Träger sind Landkreise, Städte, Gemeinden oder Zweckverbände aus mehreren Kommunen. Daneben gibt es fünf freie Sparkassen, die privatrechtlich organisiert sind.

Sparkassen haben umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (Gesetz über das Kreditwesen, Gesetz über den Wertpapierhandel, Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten [Geldwäschegesetz] etc.).

Für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen gelten zudem besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen (Sparkassengesetz und z. T. Sparkassenverordnung des jeweiligen Landes sowie die jeweilige Sparkassen­satzung). In diesen werden u. a. Rechtsform, Aufgaben und Verfassung der Sparkassen, einschließlich ihrer Unternehmensführung (Corporate Governance) normiert. Die fünf freien Sparkassen genießen demgegenüber private Gestaltungsfreiheit. Für die freien Sparkassen in Schleswig-Holstein gelten einige wenige Bestimmungen des Sparkassengesetzes Schleswig-Holstein.

Die Sparkassen unterliegen als Kreditinstitute fast alle der Bankenaufsicht durch BaFin und Bundesbank. Einzelne Institute werden aufgrund ihrer Einstufung als bedeutendes Institut direkt von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigt. Darüber hinaus unterliegen die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sowie die freien Sparkassen in Schleswig-Holstein nach dem jeweiligen Sparkassengesetz zusätzlich der Rechtsaufsicht durch das betreffende Land.

Öffentlich-rechtliche Sparkassen

Öffentlich-rechtliche Sparkassen haben den öffentlichen Auftrag, im Gebiet ihres kommunalen Trägers eine angemessene Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Unternehmen und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen.

Hierzu zählt unter anderem,

  • die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben,
  • allen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen, den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen,
  • die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten,
  • die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes sicherzustellen sowie
  • den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen.

Diese in den Landes-Sparkassengesetzen niedergelegte Gemeinwohlorientierung bildet das ab, was Sparkassen so besonders macht: Sie sind für alle da. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaft-liche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für ihr Handeln, mit dem sie Menschen aller Bevölkerungsschichten bei der Verwirklichung eines wirtschaftlich selbstbestimmten Lebens unterstützen.

Aufgrund ihres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist das Geschäfts-modell öffentlich-rechtlicher Sparkassen nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr dient es dazu, dauerhaft den ihnen obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Auch daher kommen die von öffentlich-rechtlichen Sparkassen erzielten Gewinne – soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden – der Allgemeinheit zugute.

Freie Sparkassen

Die freien Sparkassen in Schleswig-Holstein haben nach dem Sparkassengesetz Schleswig-Holstein die Aufgabe, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der öffentlichen Hand und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Die übrigen freien Sparkassen fühlen sich ihrem gemeinwohlorientierten Gründungsauftrag gleichfalls weiter verpflichtet und verfolgen – ohne hieran öffentlich-rechtlich gebunden zu sein – im Rahmen der Erbringung von geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen eine Geschäftsphilosophie mit gemeinwohlorientierten Werten.
 

Führungsstruktur

Öffentlich-rechtliche Sparkassen

Die Organe der öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind der Verwaltungs­rat und der Vorstand. Der Verwaltungs­rat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand. Ferner beschließt der Verwaltungsrat u. a. über die Bestellung der Mitglieder des Vorstands. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergericht-lich. Bestimmte Geschäfte bedürfen aber der Zustimmung des Verwaltungsrates (z. B. Errichtung/Schließung von Zweigstellen). Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen das Gesetz über das Kreditwesen und – z.T. darüberhinausgehend – die Sparkassengesetze, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf.

Freie Sparkassen

Die Organe der freien Sparkassen sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Bestimmte Geschäfte dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vorgenommen werden (z. B. Errichtung/Schließung von Zweigstellen). Die Hauptversamm-lung beschließt u. a. über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmt das Gesetz über das Kreditwesen, wer dem Vorstand und dem Aufsichtsrat nicht angehören darf.
 

Vergütung in Sparkassen

Sparkassen stellen im Rahmen ihrer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Vergütung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ein verantwortungs- und risikobewusstes Wirtschaften zur langfristigen Sicherung des gemeinwohlfördernden Sparkassengeschäfts ausgerichtet ist. Zudem stellen sie sicher, dass die Leistung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Die Vergütungsstruktur richtet sich nach dem Tarifvertrag, ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.
 

Diversität in Vorständen

Die Sparkassen streben im Vorstand Diversität in Hinblick auf Bildungshintergrund, Herkunft, Geschlecht und Alter an. Bei der Auswahl der Mitglieder des Vorstands werden – neben der persönlichen Zuverlässigkeit und allgemeinen fachlichen Qualifikation (Eignung) – die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähig-keiten und Erfahrungen aller Mitglieder des Vorstands betrachtet, sodass eine ausgewogene Meinungsbildung im Vorstand gefördert wird. Die Sparkassen sehen insbesondere in leistungsbereiten und -starken Frauen einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Zukunft. Auf Institutsebene werden entsprechende Zielsetzungen durch die Verabschiedung einer Diversitätsrichtlinie für den Vorstand und in vielen Fällen für alle Mitarbeitenden konkretisiert. Die Erreichung dieser Ziele wird im Rahmen der Berichterstattung auf Institutsebene transparent gemacht.
 

Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit und angemessene Einbindung der Geschäftsleitung

Die organisatorische Integration von Nachhaltigkeit erfolgt auf Ebene der einzelnen Institute der Sparkassen-Finanzgruppe.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sieht es als seine Aufgabe an, den Verbänden und Instituten auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Im DSGV ist Nachhaltigkeit auf Ebene des geschäftsführenden Vorstands verankert. Es befassen sich je nach Aufgabenbereich mehrere Abteilungen mit anteiligen Kapazitäten mit Fragen der Nachhaltigkeit. Zentrale Nachhaltigkeitsthemen werden innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe im Lenkungsausschuss Nachhaltigkeit sowie in den satzungsgemäßen Gremien behandelt. Ein Arbeitskreis Nachhaltigkeit unter Beteiligung von regionalen Sparkassenverbänden, Sparkassen und Verbundpartnern unterstützt in konzeptionellen Fragen. Darüber hinaus befassen sich eine Reihe von Fachausschüssen kontinuierlich mit der Implementierung von Nachhaltigkeit in den Strategien, Prozessen und Angeboten der Sparkassen.
 

Corporate-Governance-Kodex und Compliance

In den Sparkassen bündeln Richtlinien und Verhaltenskodizes die einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen, unternehmensinternen Richtlinien, ethischen Grundsätze und Wertmaßstäbe sowie Verhaltensregeln für alle Organe und alle Mitarbeitenden eines Instituts. Sie sind als Leitfaden für die tägliche berufliche Praxis sowie konkrete Orientierungshilfe für gute Unternehmensführung ein wichtiger Teil der Risiko- und Compliancekultur in den Sparkassen. So tragen Richtlinien und Verhaltenskodizes zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins in Hinblick auf die Bedeutung von Rechtstreue und Steuerehrlichkeit bei, sind Referenzpunkt in Konfliktsituationen und unterstreichen die Bedeutung einer nachhaltigen Entwicklung für den Geschäftserfolg. Neben der auf Institutsebene erfolgenden Kommunikation der Richtlinien und Verhaltenskodizes veröffentlichen immer mehr Sparkassen diese auch auf ihren Webseiten, um wesentliche Grundlagen ihres Handelns für Kunden, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit transparent zu machen.

Grundlagen der Unternehmensführung Status
Bericht zur Unternehmensführung Umsetzung auf Institutsebene
Corporate-Governance-Kodex Umsetzung auf Institutsebene
Diversitätsrichtlinie Umsetzung auf Institutsebene
Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit Status
Institute der Sparkassen-Finanzgruppe
Gesamtverantwortung auf Vorstandsebene Umsetzung auf Institutsebene
Operative Verantwortung Umsetzung auf Institutsebene
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.
Verankerung auf Vorstandsebene DSGV-Vorstand
Implementierung und Roll-out Regionale Sparkassenverbände, Sparkassen
Unterstützung bei Erfüllung nichtfinanzieller Berichterstattung DSGV-Servicebüro Nachhaltig-keitsberichterstattung

Qualitätsstandards für Kunden und Verbraucher

Eine hohe Beratungs- und Servicequalität ist der wesentliche Treiber für die Zufriedenheit der Sparkassen­kundinnen und -kunden. Hohe Kundenzufriedenheit steht im Mittelpunkt unserer Arbeit und ist in der Geschäftsstrategie für Sparkassen fest verankert. Unser ganzheitlicher Betreuungsansatz nach dem Sparkassen-Finanzkonzept ermöglicht es uns, individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen und sie bei der Auswahl der richtigen Produkte, die zu ihren Zielen und ihrer persönlichen Lebensplanung passen, zu unterstützen. Es ist der Anspruch der Sparkassen, unsere Kunden dauerhaft und in allen Lebenssituationen kompetent zu begleiten.

Qualitätsversprechen
1.  Wir betreuen unsere Kunden kontinuierlich und aktiv durch einen persönlichen Berater.
2.  Wir stellen die Ziele und Bedürfnisse unserer Kunden in den Mittelpunkt unserer Beratung.
3.  Wir beraten unsere Kunden kompetent und bieten hochwertige Produkte zu fairen Konditionen.
4.  Wir sind überall und immer für unsere Kunden erreichbar.
5.  Wir sind freundlich, professionell und sprechen so mit unseren Kunden, dass sie uns verstehen.
6.  Wir bearbeiten die Wünsche unserer Kunden zügig und sorgfältig.
7.  Die Meinung unserer Kunden ist uns wichtig.

Produktverantwortung

Die Sparkassen wählen ihre Produkte und Dienstleistungen mit Sorgfalt aus. Vertrauen, Verantwortung und Verlässlichkeit sind dabei neben Integrität und Professionalität zentrale Grundwerte der Sparkassen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgefordert, bei allen geschäftlichen Aktivitäten stets ehrlich, respektvoll, nachhaltig, verbindlich und fair miteinander und mit den Kunden umzugehen. In den Sparkassen sind Prozesse und Verfahren etabliert, die die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen marktgerecht entlang der Kundenbedürfnisse regeln. Alle Sparkassen nehmen den Daten- und Verbraucherschutz sowie ihre Aufklärungspflichten sehr ernst. Sie setzen gesetzliche und regulatorische Vorgaben konsequent um.

Im Rahmen der ganzheitlichen Betreuung mit dem Sparkassen-Finanzkonzept stellen Sparkassen die individuellen Bedürfnisse ihrer Kundinnen und Kunden in den Mittelpunkt. Dabei können sie alle relevanten Themen rund um die Finanzen unserer Kunden abdecken: Konto und Zahlungsverkehr, Absicherung und (Alters-) Vorsorge sowie Vermögensbildung und -optimierung.

Auch für alle Arten von Krediten und Investitionsfinanzierungen sowie Themenstellungen zu Immobilien sind Sparkassen ein verlässlicher Partner. Die Abfrage der persönlichen Ziele und Präferenzen unserer Kundinnen und Kunden (beispielsweise hinsichtlich Nachhaltigkeit, des Sicherheitsbedürfnisses oder der Risikoneigung) ist fester Bestandteil der Beratungskonzeption.
 

Kundenzufriedenheit als Orientierungsmaßstab

Die Zufriedenheit unserer Kunden gilt als Grundlage der Erfüllung des öffentlichen Auftrags und steht für uns an erster Stelle. Zufriedene Kunden empfehlen uns als Finanzpartner weiter – und ermöglichen uns so die Ressourcen zu erwirtschaften, die wir in die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in unseren Träger-gebieten investieren. Die Umsetzung der Qualitätsvorgaben überprüfen wir regelmäßig im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems sowie durch Kundenzufriedenheitsbefragungen bei privaten Kundinnen und Kunden sowie bei Firmenkunden.

Diese werden alternierend im zweijährigen Turnus mittels Standardbefragung in der Sparkassen-Finanzgruppe erhoben. Im Anschluss an die Befragungen, die von jeder Sparkasse auch individuell thematisch erweitert werden können, werden aus den Umfrageergebnissen bei Bedarf kurz- und langfristige Maßnahmen abgeleitet. Auch für die Einstellungen und Präferenzen der Kundinnen und Kunden sowie anderer Anspruchsgruppen zu Fragen der Zukunftsgestaltung und Nachhaltigkeit hat die Sparkassen-Finanzgruppe umfangreiche Befragungsinstrumente entwickelt, die nach und nach in allen Sparkassen zum Einsatz kommen. Über die Ergebnisse berichten die jeweiligen Sparkassen in ihren Nachhaltigkeitsberichten.

Das Zielsystem der Sparkassen orientiert sich grundsätzlich an der Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden, der reine Produktverkauf steht nicht im Vordergrund. Bei der Umsetzung unserer Qualitätsvorgaben setzen wir in der Sparkassen-Finanzgruppe auf die Eigenverantwortung der Beschäftigten und die Unter­stützung durch die Führungskräfte. Variable Vergütungsbestandteile in Ergänzung zur festen Grund­vergütung nach dem Tarifvertrag zielen darauf ab, die Beschäftigten zu einer qualitativ hochwertigen Beratung und zu einem für die Kundin bzw. den Kunden passenden Produktabschluss zu motivieren. Bei der Leistungs­bemessung werden qualitative Erfolgsziele wie Kundenzufriedenheit und Kundenbindung mit einbezogen.
 

Impuls- und Beschwerdemanagement

Sparkassen ist es wichtig, ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung zu äußern und frei positive oder negative Kritik zu üben. In allen Sparkassen sind daher Impuls- und Beschwerdestellen ein-gerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Ziel des Beschwerdemanagements in den Sparkassen ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben und in der Zukunft zu vermeiden. Auch Hinweisen zu Problemlagen in der Lieferkette wird konsequent nachgegangen. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen.

Mitunter kommt es leider vor, dass keine zufriedenstellende Lösung für unsere Kundinnen oder Kunden gefunden werden kann. In diesen Fällen können sich Kundinnen und Kunden an die zuständige Verbraucherschlichtungs­stelle wenden. Über die Möglichkeit dazu sowie die verfügbaren Kommunikationskanäle wird transparent auf den Webseiten der Sparkassen informiert.
 

Schlichtungsverfahren

Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens kann direkt auf dem gesicherten Online-Portal der Schlich­tungs­stelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband unter www.s-schlichtungsstelle.de beantragt werden.* In dem Antrag ist die Streitigkeit, die geschlichtet werden soll, zu schildern und ein konkretes Begehren darzulegen. Darüber hinaus sind dem Schlichtungsantrag die zum Verständnis der Streitigkeit erforderlichen Unterlagen beizufügen. Ist die Schlichtungsstelle für den Antrag zuständig und liegen keine sonstigen Mängel vor, wird eine Stellungnahme der betroffenen Sparkasse eingeholt. Die Stellungnahme der Sparkasse wird den Antragstellenden mit der Anheimgabe zugeleitet, sich hierzu zu äußern. Sofern die Sparkasse dem Anliegen der Antragstellenden nicht entsprochen oder das Schlichtungsverfahren sich nicht auf andere Weise erledigt hat, wird die vollständige Schlichtungsakte der nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständigen Ombudsperson vorgelegt.

Die Ombudsperson prüft den Vorgang und unterbreitet den Verfahrensbeteiligten auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen einen Schlichtungsvorschlag. Der Schlichtungsvorschlag ist weder für die Antragstellenden noch für die Sparkassen bindend. Alle wesentlichen Informationen zur Organisation der Schlichtungsstelle beim DSGV, zu den beruflichen Werdegängen der Ombudspersonen sowie zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens sind auf der Webseite der Schlichtungsstelle zu finden.

* Ausnahme: Baden-württembergische Sparkassen nehmen nicht am Schlichtungsverfahren des DSGV teil; sie haben eine eigene Verbraucherschlichtungsstelle eingerichtet: https://www.sv-bw.de/verband/schlichtung.

Indexwerte Kundenzufriedenheit und Kundenbindung Punkte Vorjahr
Kundenzufriedenheitsindex Privatkundinnen/-kunden 63 62
Kundenbindungsindex Privatkundinnen/-kunden 75 74
Kundenzufriedenheitsindex Firmenkunden 64 64
Kundenbindungsindex Firmenkunden 77 78
Top-3-Box-Werte Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung In % Vorjahr
Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung
Privatkundinnen/-kunden
98 89
Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung Firmenkunden 85 85

Aufgrund des bis dato jährlich wechselnden Schwerpunkts in der Befragung von Privatkunden (gerade Kalenderjahre) und Firmenkunden (ungerade Kalenderjahre), basieren die hier übermittelten Kennzahlen auf folgenden Interview-Anzahlen 2025 mit unseren Kunden: Privatkunden (n=92.221) und Firmenkunden (n=39.576).

Top-3-Box-Werte Kundenzufriedenheit und Kundenbindung In % Vorjahr
Kundenzufriedenheit Privatkundinnen/-kunden 91 91
Weiterempfehlungsbereitschaft Privatkundinnen/-kunden 89 92
Kundenzufriedenheit Firmenkunden 88 88
Weiterempfehlungsbereitschaft Firmenkunden 90 90

Schlichtungsanträge und Verfahrensausgänge

Im Jahr 2025 gingen in der Schlichtungsstelle beim DSGV – neben 419 sonstigen Anfragen – insgesamt 3.239 Anträge auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens, die in die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle beim DSGV fielen, ein. Damit bewegte sich das Schlichtungsvolumen auf dem Niveau der beiden Vorjahre. Die meisten Schlichtungsanträge betrafen den Bereich der Kontoführung; ein thematischer Schwerpunkt ließ sich hier allerdings nicht ausmachen. 

Schlichtungsverfahren Anzahl Vorjahr
Schlichtungsanträge bei der Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. gesamt 3.239 3.458
Davon zu:  
Zahlungsverkehr und Kontoführung 2.134 1.753
Kreditgeschäft 266 509
Wertpapiergeschäft 136 139
Spargeschäft 650 1.021
Sonstiges 53 36
Verfahrensausgänge (der abgeschlossenen Verfahren) Anzahl Vorjahr
Zurückgenommene Schlichtungsanträge 1.118 938
Abgelehnte Anträge (z. B. wegen Gerichtsanhängigkeit, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung oder Beweiserheblichkeit) 392 114
Ergebnis zugunsten der Kunden 336 282
Entscheidungen zugunsten der Sparkasse 1.244 1.324
Einigungen und vom Schlichter angeregte Vergleiche 473 610

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 3.563 Schlichtungsanträge abschließend bearbeitet. Hierin enthalten sind 1.228 Schlichtungsanträge, die noch im Jahr 2024 eingegangen sind.

Grundlagen des Nachhaltigkeitsverständnisses der Sparkassen-Finanzgruppe

Die Sparkassen-Finanzgruppe erachtet das Prinzip der Nachhaltigkeit als einen wesentlichen Pfeiler der Geschäftstätigkeit. Es verbindet wirtschaftlichen Fortschritt mit sozialer Gerechtigkeit und dem Schutz der natürlichen Umwelt. Zukünftige Generationen sollen dieselben Chancen auf ein gutes Leben haben. 

Mit ihrer unternehmerischen Haltung, ihren Produkten und gesellschaftlichen Initiativen will sich die Sparkassen-Finanzgruppe für die Verkleinerung des ökologischen Fußabdrucks in den Regionen sowie für die Verbesserung der Lebensqualität einsetzen. 

Vier Faktoren prägen das Nachhaltigkeitsverständnis der Institute der Sparkassen-Finanzgruppe:

  • verantwortungsvolles Handeln im jeweiligen Geschäftsgebiet,
  • öffentlicher Auftrag,
  • unternehmerisches Selbstverständnis sowie
  • die Grundsätze für verantwortungsbewusstes Bankwesen der Vereinten Nationen, die „Principles for Responsible Banking“ der Finance Initiative des United Nations Environment Programme (UNEP FI).

Das Nachhaltigkeitsverständnis erstreckt sich auf die ökonomische, soziale und ökologische Dimension der Nachhaltigkeit und bezieht alle Unternehmensbereiche ein. Das Nachhaltigkeitsmanagement umfasst daher Ziele und Maßnahmen im Kundengeschäft, Personalbereich, Geschäftsbetrieb, bei Finanzierungen und Eigenanlagen sowie im lokalen Förderengagement.
 

Nachhaltige Entwicklung als strategischer Auftrag

Seit ihrer Gründung begleiten die Sparkassen gesellschaftlichen, technologischen und politischen Wandel und unterstützen die Bevölkerung sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

Der Erfolg der Sparkassen beruht auf ihrer Gestaltungskraft in den Regionen. Wirtschaftliche Stabilität, soziale Teilhabe und eine intakte Umwelt bilden die Grundlage ihres Handelns. Klimawandel, wachsende Ressourcenabhängigkeit, Digitalisierung und künstliche Intelligenz gefährden dieses Gleichgewicht. Gleichzeitig bringen diese Entwicklungen auch Chancen mit sich: durch neue Technologien, innovative Ideen und neue Arbeitsweisen. 

Als kommunal verankerte und gemeinwohlorientierte Kreditinstitute haben die Sparkassen eine besondere Rolle im Transformationsprozess. Die Sparkassen-Finanzgruppe unterstützt den Wandel zu einer emissionsärmeren und ressourcenschonenden Wirtschaft und setzt sich für eine sozial ausgewogene Transformation ein. Dabei orientiert sie sich am Leitbild der sozialen Marktwirtschaft und gesellschaftlichen Teilhabe. Indem sich Unternehmen neue Geschäftschancen erschließen, eröffnen sich für die Sparkassen-Finanzgruppe ebenfalls Entwicklungspotenziale in der Finanzierung. Zentral für den Erfolg ist, dass die notwendigen Veränderungen praxistauglich, unbürokratisch und mittelstandsfreundlich gestaltet werden.
 

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe berücksichtigen die Folgen des Klimawandels und der Transformation im Risikomanagement. Denn Ereignisse oder Bedingungen im Sozial- und Umweltbereich können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation eines Instituts auswirken (Outside-in-Perspektive). Dabei werden sowohl physische Risiken, etwa durch Extremwetterereignisse, als auch Transitionsrisiken betrachtet, die sich aus (politischen) Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und der Gestaltung der Transformation ergeben. Gleichzeitig wirken sich auch die von den Sparkassen und ihren Verbundpartnern finanzierten Wirtschaftsaktivitäten auf den Klimawandel und andere Nachhaltigkeitsaspekte aus, beispielsweise durch Treibhausgasemissionen (Inside-out-Perspektive).

Die Sparkassen nutzen zur Risikobewertung den S-ESG-Score, der die Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Branchen oder Kunden in einem Punktesystem bewertbar macht.
 

Die Selbstverpflichtung beschreibt die gemeinsame Zielsetzung

In ihrer Selbstverpflichtung von 2020 hat die Sparkassen-Finanzgruppe das eigene Nachhaltigkeitsverständnis in Bezug auf Klimaschutz und nachhaltiges Wirtschaften konkretisiert. Zeichnende Sparkassen unterstützen – jeweils in ihrem Trägergebiet – Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen auf ihrem Wege hin zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz durch geeignete Finanzdienstleistungen.

Diese Selbstverpflichtung kann auch von Verbundpartnern der Sparkassen übernommen werden. Insgesamt haben 270 Sparkassen und zwölf Verbundpartner (Stand 2. Januar 2026) die Selbstverpflichtung unterzeichnet.
 

Strategische Nachhaltigkeitsagenda als Grundlage für das Nachhaltigkeitsmanagement

In einer internen strategischen Nachhaltigkeitsagenda werden Zielsetzungen und strategische Leitplanken für eine nachhaltige Ausrichtung beschrieben, die es den Instituten ermöglichen, das Thema Nachhaltigkeit umfassend zu implementieren, und zwar mit einem Anspruchsniveau, welches über die regulatorischen Mindestanforderungen hinausgeht. Dazu dient die strategische Nachhaltigkeitsagenda als Strukturierungshilfe. Sie stellt Sparkassen konkrete Ziele, Maßnahmen und zentrale Kennzahlen zur Fortschrittsmessung in den Handlungsfeldern Kundengeschäft, Eigengeschäft, Geschäftsbetrieb, Engagement vor Ort, Personal, Kommunikation und Daten zur Verfügung.

Seit Ende 2025 können die Sparkassen zudem über ein Dashboard zentrale Kennzahlen aus der strategischen Nachhaltigkeitsagenda monitoren und sich mit anderen Instituten vergleichen.
 

Nachhaltigkeitsverständnis Status
Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften Unterzeichnung auf Institutsebene
Strategische Nachhaltigkeitsagenda (internes Umsetzungsdokument) Umsetzung auf Institutsebene
UN Principles for Responsible Banking (PRB) DSGV als Unterstützer
Strategische Implementierung von Nachhaltigkeit Status
Verankerung von Nachhaltigkeit in der Geschäftsstrategie Umsetzung auf Institutsebene
Gesonderte Nachhaltigkeitsstrategie Umsetzung auf Institutsebene
Operative Implementierung von Nachhaltigkeit Status
Definition von strategischen Nachhaltigkeitszielen Umsetzung auf Institutsebene
Definition von operativen Nachhaltigkeitszielen Umsetzung auf Institutsebene
Prozess zur Maßnahmenentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit Umsetzung auf Institutsebene

Implementierung von Nachhaltigkeit in Prozesse

Über das Nachhaltigkeitsmanagement der Sparkassen werden Ziele und Maßnahmen im Kundengeschäft, Personalbereich, Geschäftsbetrieb, bei Finanzierungen und Eigenanlagen der Institute sowie im lokalen Förderengagement gesteuert. Die Bewertung von ESG-Risiken und -Chancen sowie der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit einer Sparkasse erfolgt im Risikocontrolling bzw. in der Gesamtbanksteuerung auf Ebene der einzelnen Institute. 

Der DSGV entwickelt unter Einbindung der Regionalverbände, Verbundpartner und zuständigen Gremien kontinuierlich unterstützende Instrumente zur Implementierung von Nachhaltigkeit in den Sparkassen. Auch im Jahr 2025 wurden in diesem Sinne weitere wichtige konzeptionelle Grundlagen entwickelt oder vertieft, die den Sparkassen konkrete Orientierungspunkte für die Umsetzung der neuen, inzwischen von der EU modifizierten Berichtsanforderungen zur Nachhaltigkeit nach CSRD (Corporate Sustainability Reportig Directive) und ESRS (European Sustainability Reporting Standards) geben.

Dazu gehören unter anderem im Rahmen eines CSRD-Implementierungsprojektes die Erarbeitung einer Wesentlichkeitsanalyse (gem. ESRS) für das Sparkassen-Geschäftsmodell sowie die Bereitstellung einer Prozessbeschreibung für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes und für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse. Für die freiwillige Berichterstattung werden zudem noch ein Berichtsstandard sowie ein Musterbericht und Begleitdokumente erarbeitet. Darüber hinaus werden Instituten, die Angaben zur EU-Taxonomie und zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) machen müssen, entsprechende Umsetzungshilfen zur Verfügung gestellt.

Die Bewertung und Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken wird umfassend in den Verfahren und Prozessen des Risikomanagements berücksichtigt. Dies beinhaltet beispielweise die Nutzung von ESG-Scores im Rahmen der Kreditentscheidung und die Identifikation und Bewertung, ob und inwieweit Nachhaltigkeitsthemen (etwa die Folgen des Klimawandels und politische Maßnahmen zu dessen Eindämmung) sich auf die Risiken der Sparkasse auswirken können.

Status der Implementierung von Nachhaltigkeit Status
Verankerung von Nachhaltigkeit in Prozessen Umsetzung auf Institutsebene
Nachhaltigkeits-Reporting implementiert

Bewertung von Risiken im Bereich Achtung der Menschenrechte

Grundlage für die Geschäftstätigkeit der Sparkassen sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Beschäftigte, Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister kommen überwiegend aus dem Trägergebiet.

Marktdynamiken, veränderte Betriebsbedingungen, neue Geschäftsbeziehungen etc. können jedoch immer wieder potenziell oder tatsächlich Auswirkung auf die Risikosituation im Bereich der Menschenrechte haben. Daher handeln Sparkassen stets im Bewusstsein, dass die Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten eine besondere Aufmerksamkeit erfordert.

Gesetzeskonformes Handeln ist die Grundlage der Geschäftstätigkeit in den Sparkassen. Im Bereich der Menschen- und Arbeitnehmerrechte bedeutet dies, dass in der Regel neben dem Risikomanagement auch andere fachlich zuständige Unternehmensbereiche zur Bewertung eingebunden werden.

Für die Beschäftigten der Sparkassen werden die Kernarbeitsnormen der „Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“ eingehalten. Sparkassen befolgen die gesetzlichen und tariflichen Anforderungen an Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung.

So können menschenrechtliche Risiken frühzeitig identifiziert und falls notwendig mit geeigneten Maßnahmen minimiert oder verhindert werden.
 

Achtung der Menschenrechte

Für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe gehören die Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte und die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit zu ihrem Selbstverständnis. Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt deutschem und europäischem Recht sowie der Einhaltung der darin umgesetzten internationalen Abkommen. Die Achtung der Menschenrechte ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Deutschland ist Vertragsstaat der wichtigen Menschenrechtsabkommen der UN und ihrer Zusatzprotokolle. Wir orientieren uns darüber hinaus an z. B. den Vorgaben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Erklärungen und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen), der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, den Prinzipien des UN Global Compact, der Charta der Vielfalt der Vereinten Nationen sowie den Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Bankwesen (PRB).

Die Achtung der Menschenrechte und die Wahrnehmung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten stehen im Einklang mit unseren Grundwerten als Sparkasse. Unser Gründungsprinzip fußt auf Respekt, Fairness und Rücksichtnahme gegenüber benachteiligten Personen. Diese Werteorientierungen schließen das Bekenntnis zu Demokratie, Toleranz, Vielfalt und Chancengleichheit mit ein und sind unerlässlich für eine verantwortliche und kundenorientierte Unternehmensführung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkassen sind dazu angehalten, bei allen unternehmensinternen sowie bei allen externen geschäftlichen Aktivitäten aufrichtig, ethisch einwandfrei, fair, verlässlich und nachhaltig zu handeln und die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen. Dies erwarten die Sparkassen auch von ihren Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und Dienstleistern.
 

Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkassen und ihrer Verbundpartner werden die Kernarbeitsnormen der „Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“ eingehalten. Für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe ist die Gleichbehandlung der Beschäftigten Teil ihres Selbstverständnisses. Sie setzen gesetzliche und tarifliche Anforderungen um, etwa in den Bereichen Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung. Darüber hinaus engagieren sie sich für familienfreundliche Arbeitsbedingungen und langfristige Entwicklungsperspektiven ihrer Beschäftigten. Zudem können sich die Beschäftigten im Rahmen von Beschwerderechten, Personalentwicklungsprozessen und Feedback-Mechanismen in die Weiterentwicklung der Institute einbringen. Die Umsetzung und Berichterstattung zu diesem Aspekt erfolgt auf Institutsebene.

In Richtlinien, internen Arbeitsanweisungen sowie in Betriebsvereinbarungen sind alle wesentlichen Re­ge­lun­gen festgehalten, die den Beschäftigten als Orientierung dienen können, um die Prinzipien und Werte der je­wei­li­gen Sparkasse im täglichen Handeln umzusetzen. Viele Sparkassen haben die wesentlichen Inhalte dieser Re­ge­lun­gen in Form von Grundsatzerklärungen zur Achtung der Menschenrechte oder als Ver­hal­tens­ko­di­zes auf ihren Webseiten veröffentlicht, sodass sich die Öffentlichkeit über die Haltung der je­wei­li­gen Spar­kasse zum Schutz der persönlichen und kollektiven Rechte der Beschäftigten und Ge­schäfts­par­tner, zum Umgang mit­einan­der, zur Ablehnung von Benachteiligung oder Diskriminierung von Menschen etc. ein Bild machen kann.

Die Sparkassen erkennen das Recht der Mitarbeitenden auf den Schutz ihrer persönlichen Daten an und gehen mit allen mitarbeiterbezogenen Daten gesetzeskonform um. Konkretisiert wird dies auf Institutsebene, zum Beispiel durch Betriebsvereinbarungen zur DSGVO und der Ernennung von Datenschutzbeauftragten. Zur Gesundheitsprävention sind umfassende Systeme von Sensibilisierungs-, Motivations- und Umsetzungshilfen etabliert, die das Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeitenden fördern und stärken.

Sparkassen bieten allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleiche Beschäftigungschancen und Aufstiegs-möglichkeiten entsprechend ihren Zielen und Fähigkeiten. Für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind in nahezu allen Instituten besondere Programme und Maßnahmen aufgelegt, zum Beispiel zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen, zur Gewinnung von Frauen auch für Führungspositionen etc., sowie Beauftragtenstellen eingerichtet.

Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden beachtet.

Die Sparkassen entlohnen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair, leistungsbezogen und angemessen. Bei uns finden die Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken Anwendung. Entsprechend den Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes wird in den Instituten die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern gewährleistet.

Die Sparkassen bekennen sich zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektiv-verhandlungen zu führen und zu streiken. Entsprechend den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes wird von den Instituten die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.

In den Sparkassen bestehen über Befragungen sowie vorhandene Beschwerderechte Möglichkeiten zur Kommunikation von Verbesserungs- oder Veränderungswünschen. Wir bekennen uns nachdrücklich unein-geschränkt zum Verbot jeglicher Form von Zwangsarbeit, sexueller Ausbeutung, Menschenhandel und moderner Sklaverei. Die Sparkassen dulden keine Form ausbeuterischer Kinderarbeit.

Die gesetzlichen Vorgaben zum Umweltschutz werden von den Sparkassen eingehalten. Hierzu zählen zum Beispiel die einschlägigen Vorschriften zu schädlicher Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, Verwendung schädlicher oder toxischer Substanzen usw. In unserem Geschäftsbetrieb vermeiden wir alle Handlungen, die eine negative Auswirkung auf die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Beschäftigten, unserer Kundinnen und Kunden und Geschäftspartner sowie aller anderen Anspruchsgruppen haben könnten.
 

Kundinnen und Kunden

Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes strategisches Geschäftsziel. Die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe bekennen sich zu ihrer Verantwortung für die Menschen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen.

Wir haben daher den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu unserem Internetauftritt, zu den Selbst-bedienungsgeräten und zu unserem gesamten Beratungsangebot ausgebaut. Wir verfügen über ein umfassendes internes und externes Beschwerdemanagement, in dem wir sämtliche Impulse und Anliegen unserer Kunden systematisch analysieren. Die Umsetzung und Berichterstattung zu diesem Aspekt erfolgt auf Institutsebene.

Ziel der Sparkassen ist es auch, mögliche negative Auswirkungen einer Kreditvergabe oder Finanzierung möglichst gering zu halten. So erfolgen auf Institutsebene regelmäßige Überprüfungen bei eigenen Anlagen und angebotenen Produkten und Dienstleistungen, die auch Aspekte zur Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte umfassen.
 

Lieferanten und Dienstleister

Viele Institute haben in ihren Vertragskonditionen die Erwartung festgehalten, dass Lieferanten und Dienstleister über vergleichbare Regelungen zur Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte, zu Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeit verfügen wie die Sparkasse selbst. In den Einkaufsrichtlinien der Sparkassen ist zudem das Regionalprinzip verankert, bei dem Wert auf die Einbindung ortsansässiger oder regionaler kleiner und mittlerer Unternehmen gelegt wird.
 

Beschwerde- und Meldemöglichkeiten, Sensibilisierung

In Fällen, in denen Mitarbeitende oder Dritte eine Missachtung ihrer Rechte empfinden, stehen ihnen Beschwerde- und Meldewege sowie Vertretungsstellen in der Sparkasse als Ansprechpersonen und Unterstützung zur Verfügung.

Mitarbeitende im Bereich Einkauf und Beschaffung werden verstärkt geschult und für Menschenrechtsfragen sensibilisiert.

Die Regelungen für Einkauf und Beschaffung sowie die Beschwerde- und Meldemöglichkeiten sind bei immer mehr Instituten transparent auf den jeweiligen Webseiten veröffentlicht.
 

Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung

Die Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte sowie die Wahrnehmung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten findet auch im Einkaufs- und Beschaffungs- bzw. Lieferantenmanagement der Sparkassen Berücksichtigung. Nachhaltigkeitsstandards für Einkauf und Beschaffung bzw. ein nachhaltiges Beschaffungsmanagement sind bei Verbundpartnern wie der DekaBank und Landesbanken implementiert.

Darüber hinaus nutzen Sparkassen zunehmend Lieferantenvereinbarungen, um Umwelt- und Sozialbelange in der Beschaffung zu verankern. Viele Institute haben in ihren Vertragskonditionen die Erwartung festgehalten, dass Lieferanten und Dienstleister über vergleichbare Regelungen zur Achtung der Menschenrechte, zu Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeit verfügen wie die Sparkasse selbst. In den Einkaufsrichtlinien der Sparkassen ist zudem das Regionalprinzip verankert, bei dem Wert auf die Einbindung ortsansässiger oder regionaler kleiner und mittlerer Unternehmen gelegt wird.

Mitarbeitende im Bereich Einkauf und Beschaffung werden verstärkt geschult und für Menschenrechtsfragen sensibilisiert, die Regelungen für Einkauf und Beschaffung sind bei immer mehr Instituten transparent auf den jeweiligen Webseiten veröffentlicht.

Rechtlicher Rahmen

Die gesellschaftlichen und politischen Anforderungen an Finanzinstitute in Bezug auf Transparenz und Mitwirkung bei der Verhinderung von Geldwäsche und Korruption haben sich in den letzten Jahren weiter erhöht. Sie führen auch zu strikteren regulatorischen Vorgaben, in deren Mittelpunkt neben der effizienten Überwachung aller Finanztransaktionen und Intensivierung des internen Risikomanagements auch der kontinuierliche Dialog mit und zwischen den verschiedenen Interessengruppen (Aufsichtsorgane, Eigentümer, Vorstand, Beschäftigte, Kundinnen und Kunden und Dienstleister, breite Öffentlichkeit) einem systematischen Verbesserungsprozess unterliegt.

Die entsprechenden Anforderungen an Finanzdienstleister sind unter anderem in folgenden Gesetzen und Richtlinien formuliert:

  • Capital Requirements Regulation (CRR)
  • Gesetz über das Kreditwesen (KWG)
  • Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG)
  • Gesetz über Geldwäsche (GwG)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

Die Richtlinien und Verhaltenskodizes von Sparkassen enthalten auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Sparkassengesetze der Bundesländer, eine Vielzahl konkreter Vorgaben für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung sowie für das verbindliche, verlässliche und gesetzeskonforme Verhalten der Beschäftigten nach innen und außen. Sie beschreiben die Verpflichtung von Vorstand und Verwaltungsrat bzw. Aufsichtsrat, im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und dem Unternehmensinteresse, die Geschäftstätigkeit und die nachhaltige Erfüllung des öffentlichen Auftrags langfristig zu gewährleisten und alle unternehmerischen Entscheidungen an dieser Aufgabe auszurichten.

Zu diesem Zweck arbeiten beide Organe vertrauensvoll und eng zusammen. Der Verwaltungsrat bzw. Aufsichtsrat legt die geschäftspolitischen Richtlinien fest. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung und bestimmt in Rücksprache mit dem Verwaltungsrat bzw. Aufsichtsrat die geschäfts- und risikostrategische Ausrichtung. Er trägt ebenfalls Sorge für die Beachtung und Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und internen Richtlinien (Compliance), während der Verwaltungsrat bzw. Aufsichtsrat zuständig für die Überwachung der Geschäftsführung ist. Dazu ist der Vorstand verpflichtet, regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Unternehmensführung relevanten Informationen insbesondere der Geschäftsentwicklung, der Strategie, der Risikolage und der Compliance zu berichten.
 

Werte und Handlungsrichtlinien

Verantwortungsvolle Unternehmensführung verlangt nicht nur rechtskonformes, sondern auch ethisch fundiertes Handeln. Die Führungsorgane sollen sich der Bedeutung der gesellschaftlichen Rolle der Sparkasse und der Berücksichtigung der Belange ihrer Anspruchsgruppen sowie der Wechselwirkung von der Geschäftstätigkeit mit sozialen und ökologischen Aspekten bewusst sein und diese Faktoren bei der Führung und Überwachung im Rahmen des Unternehmensinteresses berücksichtigen. Zu diesem Zweck werden in der Unternehmensstrategie, im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem neben wirtschaftlichen Zielen auch nachhaltigkeitsbezogene Aspekte integriert.

Alle Mitglieder der Organe sind den Interessen der jeweiligen Sparkasse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Absichten verfolgen. Der Vorstand nimmt eine wichtige Vorbildfunktion ein und hält die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gesetzeskonformem und fairem Verhalten an. Es gehört zu den Aufgaben der Unternehmensführung, adäquate Verhaltensregeln für die Beschäftigten zu kodifizieren.

Im Sinne der Gemeinwohlorientierung und des Selbstverständnisses einer Sparkasse liegen auch den Verhaltensstandards für die Mitarbeitenden zentrale Werte zugrunde. Verantwortung, Verlässlichkeit, Vertrauenswürdigkeit sowie Transparenz und Integrität sind fest in der Haltung einer Sparkasse verankert. Zudem sind die Achtung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit sowie Kooperationsbereitschaft, Respekt und Toleranz in das Werteverständnis der Sparkassen eingebunden.

Sparkassen dulden kein belästigendes oder diskriminierendes Verhalten und keine Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht, Familien-stand, sexueller Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften. Damit verbunden sind die Achtung und der Schutz von Menschenrechten. Diese Haltung prägt sowohl das interne Miteinander als auch den Umgang mit Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit und weiteren Anspruchsgruppen. Damit verbunden ist ein klares Bekenntnis zur europäischen Wertegemeinschaft und zur demokratischen Grundordnung.

In diesem Sinne sind auch alle Mitarbeitenden dazu verpflichtet, persönliche und unternehmensbezogene Daten streng hochsensibel zu behandeln und vor Missbrauch zu schützen. Geschäftsgeheimnisse werden in einer Sparkasse gewahrt und streng vertraulich behandelt. Es wird sichergestellt, dass entsprechende Informationen nur den damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht werden.

Zudem sind alle Mitarbeitenden zur Beachtung der einschlägigen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften insbesondere des Insiderhandelsverbots verpflichtet. Auch unlautere Wettbewerbsmethoden wie Boykottaufrufe oder Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten und sonstigen Unternehmen mit Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation sind untersagt. Unlautere Vorteilsgewährung, Bestechung und Marktmanipulation sind verboten. Entsprechende Prozesse und Richtlinien zu deren Verhinderung sind implementiert.

Die Konkretisierung und Veröffentlichung der entsprechenden Verhaltensstandards und Richtlinien erfolgt auf Institutsebene.
 

Bewertung von Risiken und Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Alle Sparkassen erwarten von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln. Sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze sind zu befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben sind in den Sparkassen Compliance-Beauftragte bzw. Compliance-Abteilungen verantwortlich. Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten. Die Sparkassen bekennen sich ausdrücklich zum Ziel, illegale Tätigkeiten zu bekämpfen.

Die Compliance-Beauftragten bzw. die entsprechende Compliance-Abteilung stellen über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird, um Vermögens- und Reputationsschäden für die jeweilige Sparkasse und ihre Kundinnen und Kunden zu verhindern. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche zeitnah hingewiesen.
 

Politische Interessenvertretung

Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe. Darüber hinaus legt er die strategische Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Hierzu erarbeiten seine Mitglieder und Verbundunternehmen mit dem DSGV Konzepte für eine erfolgreiche Marktbearbeitung. Der DSGV ist Träger der zentralen Bildungs-einrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe, der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management. Weitere Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel die Stiftung für die Wissenschaft sowie die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation.

Der DSGV verwaltet zudem die institutssichernden Einrichtungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
 

Steuern

Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle eines Staates für die Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben, insbesondere der umfassenden Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Steuern dienen damit auch der Erfüllung der Aufgaben, die mit einer nachhaltigen Entwicklung der Staaten verbunden sind.

Sparkassen berücksichtigen umfassend und bei allen relevanten Geschäftstätigkeiten sowie in allen ihren Gesellschaften die jeweils gültigen steuerrechtlichen Anforderungen. Sparkassen halten die jeweils geltenden Steuergesetze und -vorschriften in Bezug auf ihre eigenen Steuerverbindlichkeiten ein. Wir kommunizieren anlassbezogen aktiv, transparent und konstruktiv mit den jeweils zuständigen Steuerbehörden. Steuerhinterziehung ist illegal und steht im Widerspruch zu unserer Unternehmenskultur sowie zu unseren Werten und Überzeugungen.

Im Rahmen einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung haben zahlreiche Sparkassen Tax-Compliance-Grundsätze zur Einhaltung der geltenden steuerrechtlichen Vorschriften veröffentlicht. Die Berichterstattung und Veröffentlichung konkret ergriffener Maßnahmen erfolgt auf Institutsebene.
 

Umsetzung von Compliance Status
Compliance-Richtlinien (Sparkassen) Umsetzung auf Institutsebene
Compliance-Beauftragte/-r Umsetzung auf Institutsebene
Kommunikation und Schulungen zur Korruptionsbekämpfung Berichterstattung auf Institutsebene
Compliance-Bericht an Vorstand und Verwaltungsrat Berichterstattung auf Institutsebene

Einbindung von lokalen Gemeinschaften

Sparkassen sind in ihren Geschäftsgebieten regional verankert. Die meisten ihrer Mitarbeitenden leben und arbeiten ebenfalls in der Region. Als kommunal verankerte Kreditinstitute führen sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit und ihres gesellschaftlichen Engagements einen kontinuierlichen Dialog mit ihren Kundinnen und Kunden, den Mitarbeitenden, den Trägern, den Unternehmen im Geschäftsgebiet, den gesellschaftlichen Institutionen sowie den Bürgerinnen und Bürgern in der Region. Die Sparkassen nutzen dabei den Austausch mit ihren Anspruchsgruppen, um ihre Geschäftspolitik, ihr Produktangebot und ihre gesellschaftlichen Initiativen weiterzuentwickeln. Die für Sparkassen relevanten Anspruchsgruppen wurden 2012 in einer wissenschaftlichen Studie vom Institut für Kreditwesen der Universität Münster erarbeitet und werden wie unten aufgeführt definiert.

Auf Bundesebene übernimmt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) die Kommunikation mit vielen Anspruchsgruppen. Alle Aktivitäten folgen dabei einem auf Dauer angelegten Ziel: besser zu werden, die Leistungsfähigkeit der Sparkassen zu erhalten und sie in den Dienst der Menschen und Unternehmen in den Trägergebieten der Sparkassen zu stellen. Der DSGV nutzt dabei ganz unterschiedliche Formate, um in den Dialog zu treten, die Themen und Anliegen der verschiedenen Anspruchsgruppen zu erfassen und gemeinsam mit ihnen zu bearbeiten. Auch 2025 fand der Austausch unter anderem in Fachtagungen, Informations­ver­anstaltungen und politischen Gesprächs­formaten auf Bundesebene und vor Ort statt. Die Dialoge umfassen ein breites Spektrum an Themen, die für die zukunftsfähige wirtschaftliche und gesell­schaft­liche Weiterentwicklung der Sparkassen und der Regionen von Bedeutung sind. In diesem Zusam­men­hang sind auch Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen Gegenstand der verschiedenen Austauschformate.

Unsere Anspruchsgruppen
Kundinnen und Kunden
Geschäftspartnerinnen und -partner
Mitarbeitende
Träger (Verwaltungsrat, kommunalpolitische Entscheider)
Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Medien und Wissenschaft)
Zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure, Nichtregierungsorganisationen
Breite Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger)

Wesentlichkeitsprüfung

Im Rahmen von Befragungen und unterschiedlichen Dialogformaten erfassen viele Sparkassen tatsächliche und potenzielle, positive und negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf ihre Anspruchsgruppen. Erhoben werden auch Risiken und Chancen, die für das Geschäftsmodell der Institute bestehen. Die Ergebnisse der Befragungen und Dialoge werden in regelmäßigen Zyklen analysiert und in sparkassen- und geschäfts-politische Entscheidungen mit einbezogen, um die Geschäftspolitik, das Produktangebot und die gesellschaftlichen Initiativen der Sparkassen weiterzuentwickeln sowie die Anliegen und Interessen der Anspruchsgruppen angemessen einzubeziehen.

Im Zuge der Vorbereitungen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS haben in den vergangenen Jahren viele nach damaligem Rechtsstand berichtspflichtige oder potenziell berichtspflichtige Institute Wesentlichkeitsanalysen durchgeführt. Auf Grundlage einer vom DSGV bereitgestellten methodischen Grundstruktur oder anhand individuell gewählter Methoden erfassten und bewerteten die Institute in mehrstufigen Prozessen ihre Auswirkungen, Risiken und Chancen zu den in den ESRS behandelten Nachhaltigkeitsthemen. Die Ergebnisse wurden dokumentiert; Anspruchsgruppen wurden abhängig von der gewählten Methodik in den Prozess einbezogen. Die vorgenommenen Analysen können auch nach den Änderungen der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung als Grundlage für den weiteren Dialog der Institute mit ihren Anspruchsgruppen dienen.

Die Berichterstattung über die institutsbezogenen Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse sowie über die jeweils ergriffenen Dialog- und Kommunikationsmaßnahmen erfolgt auf Institutsebene.

Dialog mit Anspruchsgruppen – Formate
Zielgruppe/Anspruchsgruppe Umsetzungsebene Art des Dialogs
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter DSGV Fachtagungen, digitale Dialoge, Alumnitreffen
Führungskräfte DSGV Vorständetagungen, Fachtagungen, Gremien
Träger DSGV Informationsveranstaltungen für Verwaltungsräte
Bürgerinnen und Bürger DSGV Soziale Medien, Informationsveranstaltungen Beratungsdienst „Geld und Haushalt“, Kultur- und Informationsangebote Stiftung Schloss Neuhardenberg
Bürgerinnen und Bürger/Medien DSGV Pressekonferenzen- und gespräche, soziale Medien
Institutionen und Verbände DSGV Fachtagungen, politische Gesprächsformate, soziale Medien
Zivilgesellschaftliche Akteure DSGV Fachtagungen, politische Gesprächsformate, soziale Medien
Bundespolitische Entscheider DSGV Parlamentarischer Abend, Teilnahme an Anhörungen zu Gesetzgebungsverfahren, politische Gesprächsformate
Meinungsbildner DSGV verschiedene Austausch- und Gesprächsformate; soziale Medien
Nichtregierungsorganisationen DSGV verschiedene Austausch- und Gesprächsformate; soziale Medien