Geschäftspolitik und Governance | DSGV - 2020

Geschäftspolitik und Governance

Nachhaltigkeitsberichterstattung mit dem Sparkassen-Standard

Sparkassen verfügen über ein einzigartiges Geschäftsmodell. Aus diesem Grund berichten sie mithilfe eines eigenen Berichtsstandards über ihre Beiträge zu Gemeinwohl und nachhaltiger Entwicklung.

Sparkassen haben ein Geschäftsmodell, das sie von den meisten anderen Banken unterscheidet. Typisch für Sparkassen sind ihre regionale Verankerung und ihr öffentlicher Auftrag. Die gängigen Standards für Nachhaltigkeitsberichte bilden dieses gemeinwohlorientierte Geschäftsmodell der Sparkassen nicht ausreichend ab. Sie sind meist für international tätige, kapitalmarktorientierte Unternehmen angelegt und umfassen viele Aspekte, die für die Geschäftstätigkeit einer Sparkasse nicht relevant sind. Oder sie sind in ihrem Anliegen, die Berichterstattung für Unternehmen besonders einfach zu machen, zu weit weg von den konkreten Strukturen und Prozessen eines Finanzinstituts mit seinen besonderen Produkten, Dienstleistungen und Marktaktivitäten.

Für die qualifizierte Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie für ein umfassendes Reporting gegenüber allen Anspruchsgruppen hat der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) deshalb schon 2013 den Sparkassen-Standard (SPS) entwickelt. Unter Einbindung von Regionalverbänden, Sparkassen und Verbundpartnern bietet er mit 40 Indikatoren die Grundlage eines umfassenden, eigenständigen Berichtssystems für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe. Mit dem Sparkassen-Standard kann jede Sparkasse ihre Berichtspflichten einfach und flexibel erfüllen. Eine juristische Prüfung aus dem Jahr 2017 bescheinigt dem SPS die Konformität mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Diese Prüfung wird nicht zuletzt aufgrund der kontinuierlichen inhaltlichen Weiterentwicklung des SPS in regelmäßigen Abständen wiederholt. Der Sparkassen-Standard ist zudem vom „Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE)“ als Branchenstandard anerkannt worden.

Mit dem Sparkassen-Standard macht die Sparkasse anhand nachvollziehbarer und allgemein verständlicher Kennzahlen deutlich, wie sie mit ihrer unternehmerischen Haltung, mit ihren nachhaltigen Produkten und gesellschaftlichen Initiativen zu Wohlstandswachstum und Lebensqualität beiträgt und die gesellschaftliche Zukunftsfähigkeit im Geschäftsgebiet sichert.

Die unter „Haltung“ zusammengefassten Indikatoren bilden ab, nach welchen Prinzipien und Werten die Sparkassen als Unternehmen handeln. Dazu gehören in Anlehnung an die Standards der „Global Reporting Initiative (GRI)“, dem international führenden Berichtsstandard für Nachhaltigkeit, z. B. ausdrückliche Bekenntnisse, interne Regelungen, Kodizes und organisatorische Prozesse, mit denen die Sparkassen ihr Handeln im Sinne ihres öffentlichen Auftrags und einer nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet und festgeschrieben haben.

Die unter „Produkte“ zusammengefassten Indikatoren bilden Produkte und Dienstleistungen ab, mit denen die Sparkassen zur finanzwirtschaftlichen Versorgung und Wohlstandssicherung der breiten Bevölkerung beitragen und die nachhaltige Entwicklung in der Region unterstützen. Dazu gehören z. B. nachhaltige Fonds und Eigenemissionen, die Förderung sozialer Vorsorge durch klassische Sparprodukte, die Kreditversorgung der regionalen Wirtschaft und die Finanzierung von Investitionen in kommunale Infrastruktur.

Unter „Initiativen“ werden alle Engagements der Sparkassen erfasst, mit denen sie die soziale, ökologische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung in ihren Geschäftsgebieten vorantreiben und den sozialen Zusammenhalt stärken. Hierzu zählen z. B. Initiativen zur Bürgerbeteiligung, Programme zur Steigerung der Energieeffizienz in Privathaushalten und Unternehmen, die Förderung von Bildung, regionalen Kultur- und Sportangeboten sowie von Wissenschaft, Tourismus und Innovation.

Der Sparkassen-Standard beachtet dabei das Geschäftsmodell der Sparkassen, sowie alle regulatorischen Anforderungen und alle wesentlichen vom DSGV entwickelten Instrumente zur Verankerung und Weiterentwicklung von nachhaltigem Denken und Handeln in den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe. Dazu gehört neben vielen anderen Maßnahmen vor allem die „Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften“ als klares, in der Öffentlichkeit vernehmbares Bekenntnis zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens und zu den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.

Öffentlicher/gesellschaftlicher Auftrag

Seit über 200 Jahren begleiten die Sparkassen und mit ihnen die Sparkassen-Finanzgruppe den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel in Deutschland mit zeitgemäßen Finanzprodukten und Beratungsangeboten für alle Kundengruppen. Ihr Geschäftsmodell hat dabei große Zäsuren überstanden – die Zeit der Industrialisierung in Stadt und Land, den Neuanfang nach 1918 und 1945, das Zusammenwachsen Deutschlands nach dem Mauerfall. Dabei ist der Wesenskern der Sparkassenidee unverändert geblieben. Seit Jahrzehnten ist er außerdem in den deutschen Sparkassengesetzen als „öffentlicher Auftrag“ rechtlich verankert. Dazu gehören:

  • Der Einsatz für Sparen und Vorsorge sowie der Zugang zu Finanzdienstleistungen für alle Kundengruppen
  • Finanzielle Inklusion ist das Fundament unseres Geschäftsmodells.
  • Ein zweites Kernelement ist der besondere Fokus auf die lokale und regionale Entwicklung und auf deren Hauptakteure, also vor allem private Haushalte, Handwerker, kleine und mittlere Unternehmen und Kommunen.
  • Sparkassen beleben den Wettbewerb am deutschen Bankenmarkt. Sie tun dies durch ihre breite Aufstellung als Retailinstitut und ihre Präsenz in wirtschaftlich starken wie schwachen Teilen Deutschlands.

Der „öffentliche Auftrag“ ordnet den Sparkassen also wesentliche kreditwirtschaftliche, aber auch gesellschaftliche Aufgaben zu. Und er legt fest, dass sich der Erfolg einer Sparkasse an ihrer lokalen Gestaltungskraft misst – das geht weit über die Basisanforderung betriebswirtschaftlicher Solidität hinaus.

Beitrag zum Gemeinwesen

Unsere Geschäftstätigkeit sowie auch die daraus erwirtschafteten Erträge kommen der Gesellschaft in allen Regionen Deutschlands zugute: Mit 19,2 Milliarden Euro (2019: 19,2 Milliarden Euro) hat die Sparkassen-Finanzgruppe (Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen) als Steuerzahler, als Arbeitgeber in Deutschland für mehr als 281.200 (2019: 285.200) Menschen und als Förderer des Gemeinwohls in einem erheblichen Umfang zum Gelingen des Gemeinwesens in Deutschland beigetragen. So konnten wir dank unserer erfolgreichen Arbeit allein 363,7 Millionen Euro (2019: 432,4 Millionen Euro) für wichtige gesellschaftliche Aufgaben und Anliegen bereitstellen. Durch 769 (2019: 754) nachhaltig arbeitende, gemeinnützige Stiftungen von Sparkassen und anderen Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe wird die Förderung gemeinnütziger Projekte in den Regionen dauerhaft sichergestellt.

H3 Beitrag zum Gemeinwesen Volumen in € Vorjahr
Ertragsabhängige Steuerzahlungen 2.750.532.000 2.375.809.000
Personalaufwand 16.039.436.000 16.371.354.000
Spenden, Sponsoring, Zweckerträge gesamt 363.690.000 432.413.000
Davon: Soziales 74.784.000 79.449.000
Davon: Bildung/Wissenschaft 38.527.000 42.658.000
Davon: Kultur 108.673.000 133.601.000
Davon: Sport 76.455.000 90.695.000
Davon: Wirtschafts- und Strukturförderung 12.220.000 15.041.000
Davon: Umwelt 8.291.000 12.479.000
Davon: Sonstiges 44.742.000 58.490.000
Beitrag zum Gemeinwesen gesamt 19.153.658.000 19.179.576.000

Grundsätze der Unternehmensführung

Öffentlich-rechtliche Sparkassen

Grundlagen der Unternehmensführung
Sparkassen haben als Kreditinstitute umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (KWG, WpHG, GwG etc.), gelten für sie zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen (SpkG, z. T. SpkVO, Spk-Satzung). Die Sparkassen unterliegen wie alle Kreditinstitute der Bankenaufsicht durch BaFin, Bundesbank und EZB. Darüber hinaus unterliegen die Sparkassen nach dem jeweiligen Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das betreffende Land.

Grundsätze

  1. Sparkassen sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts, die von Kommunen zur Erfüllung bestimmter, ihnen obliegender öffentlicher Aufgaben errichtet wurden.
  2. Sparkassen haben die Aufgabe, in ihrem Geschäftsgebiet ein den Bedürfnissen der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft und der öffentlichen Hand entsprechendes Angebot an kreditwirtschaftlichen Dienstleistungen zu gewährleisten. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz niedergelegt.
  3. Die Säulen des öffentlichen Auftrags der Sparkassen sind:
    1. Versorgung aller Bevölkerungskreise (ohne Ausgrenzung einzelner Kundengruppen) mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen,
    2. Versorgung der örtlichen Wirtschaft unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen,
    3. Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Bankdienstleistungen,
    4. Befriedigung des kommunalen Kreditbedarfs,
    5. gemeinnützige Gewinnverwendung und
    6. Beratungs- und Bildungsfunktion.
  4. Der öffentliche Auftrag prägt das gesamte Geschäftsmodell der Sparkassen. Sparkassen handeln in erster Linie gemeinwohl- und nicht gewinnorientiert; ihre Tätigkeit als auch die mit dieser Tätigkeit erwirtschafteten Erträge kommen der Allgemeinheit zugute.
  5. Die Sparkassen sind zu einer umsichtigen und soliden Geschäftspolitik verpflichtet.

Führungsstruktur 
Die Organe der Sparkassen sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik, überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand und stellt damit sicher, dass die Sparkasse den ihr obliegenden Aufgaben gerecht wird. Ferner bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands sowie deren Vertreter. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand handelt unabhängig von politischer Einflussnahme. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen die Sparkassengesetze, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf. Verwaltungsrat und Vorstand arbeiten zum Wohle der Sparkasse eng zusammen.

Freie Sparkassen in Schleswig-Holstein

Grundlagen der Unternehmensführung
Sparkassen haben als Kreditinstitute umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (KWG, WpHG, GwG etc.), gelten für sie zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen (SpkG, Spk-Satzung). Die Sparkassen unterliegen wie alle Kreditinstitute der Bankenaufsicht durch BaFin, Bundesbank und EZB. Darüber hinaus unterliegen die Sparkassen nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das Land.

Grundsätze
Sparkassen, die in privater Rechtsform betrieben werden, sind nach dem Sparkassengesetz öffentliche Sparkassen, denen die Erfüllung eines im Sparkassengesetz niedergelegten öffentlichen Auftrags obliegt. Dieser besteht darin, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der öffentlichen Hand und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen.

Führungsstruktur 
Die Organe der Sparkassen sind der Aufsichtsrat und der Vorstand. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung. Ferner bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands sowie deren Vertreter. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Aufsichtsrat und Vorstand arbeiten zum Wohle der Sparkasse eng zusammen.

Sonstige freie Sparkassen

Grundlagen der Unternehmensführung
Sparkassen haben als Kreditinstitute umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind (KWG, WpHG, GwG etc.). Sie unterliegen wie alle Kreditinstitute der Bankenaufsicht durch BaFin, Bundesbank und EZB.

Grundsätze
Die Sparkassen erbringen geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen nach wirtschaftlichen Grundsätzen und den Anforderungen des Marktes. Sie geben insbesondere Gelegenheit zur sicheren und verzinslichen Anlage von Ersparnissen und anderen Geldern, fördern den Sparsinn und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise und dienen der Befriedigung des Kreditbedarfs der örtlichen Wirtschaft unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands.

Führungsstruktur 
Die Organe der Sparkassen sind der Aufsichtsrat und der Vorstand. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung. Ferner bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands sowie deren Vertreter. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Aufsichtsrat und Vorstand arbeiten zum Wohle der Sparkasse eng zusammen.

Vergütung in Sparkassen

Sparkassen stellen im Rahmen ihrer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Die Vergütungsstruktur richtet sich nach dem Tarifvertrag, ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.

H4 Grundsätze der Unternehmensführung
H4 Grundlagen der Unternehmensführung Status
Bericht zur Unternehmensführung Umsetzung auf Institutsebene
Corporate Governance Kodex nicht erfasst

Kundenberatung und Beschwerdemanagement

Qualitätsstandards in der Kundenberatung

Eine hohe Beratungs- und Servicequalität ist der wesentliche Treiber für die Zufriedenheit unserer Kunden. Hohe Kundenzufriedenheit steht im Mittelpunkt unserer Arbeit und ist in der Geschäftsstrategie für Sparkassen fest verankert. Unser ganzheitlicher Betreuungsansatz nach dem Sparkassen-Finanzkonzept ermöglicht es uns, individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen und sie bei der Auswahl der richtigen Produkte, die zu ihrer persönlichen Lebensplanung passen, zu unterstützen. Es ist der Anspruch der Sparkassen, unsere Kunden dauerhaft – d. h. über alle Lebensphasen hinweg – kompetent zu begleiten.

Qualifizierte Vermögensberatung für alle Menschen

Im Rahmen der ganzheitlichen Betreuung mit dem Sparkassen-Finanzkonzept stellen wir die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden in den Mittelpunkt. Dabei können wir alle relevanten Themen rund um die Finanzen unserer Kunden abdecken: Konto und Zahlungsverkehr, Absicherung und (Alters-)Vorsorge sowie Vermögensbildung und -optimierung. Auch für alle Arten von Krediten sowie Themenstellungen zu Immobilien sind Sparkassen ein verlässlicher Partner. Die Abfrage der persönlichen Ziele und Präferenzen unserer Kunden (beispielsweise hinsichtlich Nachhaltigkeit, des Sicherheitsbedürfnisses oder der Risikoneigung) ist fester Bestandteil unserer Beratungskonzeption. Dabei nehmen wir den Daten- und Verbraucherschutz sowie unsere Aufklärungspflichten sehr ernst.

Kundenzufriedenheit als Orientierungsmaßstab

Die Zufriedenheit unserer Kunden gilt als Grundlage der Erfüllung des öffentlichen Auftrags und steht für uns an erster Stelle. Denn zufriedene Kunden empfehlen uns als Finanzpartner weiter – und ermöglichen es uns so, die Ressourcen zu erwirtschaften, die wir in die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region investieren. Die Umsetzung der Qualitätsvorgaben überprüfen wir regelmäßig im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems sowie durch Kundenzufriedenheitsbefragungen. Die Ergebnisse von Nachkontaktbefragungen im Zusammenhang mit der ganzheitlichen Betreuung von Kunden werden perspektivisch in vertriebliche Steuerungssysteme integriert.

L 73 %  Weiterempfehlungsbereitschaft
H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement
H5 Qualitätsversprechen
1. Wir betreuen unsere Kunden kontinuierlich und aktiv durch einen persönlichen Berater.
2. Wir stellen die Ziele und Bedürfnisse unserer Kunden in den Mittelpunkt unserer Beratung.
3. Wir beraten unsere Kunden kompetent und bieten hochwertige Produkte zu fairen Konditionen.
4. Wir sind überall und immer für unsere Kunden erreichbar.
5. Wir sind freundlich, professionell und sprechen so mit unseren Kunden, dass sie uns verstehen.
6. Wir bearbeiten die Wünsche unserer Kunden zügig und sorgfältig.
7. Die Meinung unserer Kunden ist uns wichtig.
H5 Qualitätsziele
1. Kundenzufriedenheit
2. Kundenbindung
3. Weiterempfehlungsquote
4. Marktdurchdringung
5. Imagewert

Beschwerdemanagement

Es ist uns wichtig, unseren Kunden die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern. Wir haben daher Beschwerdestellen eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen. 

Mitunter kommt es leider vor, dass wir keine zufriedenstellende Lösung für unsere Kunden finden. Unsere Kunden können sich in diesem Fall an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle wenden.

Schlichtungsverfahren

Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist in Textform bei der Schlichtungsstelle zu beantragen. In dem Antrag ist die Streitigkeit, die geschlichtet werden soll, zu schildern und ein konkretes Begehren darzulegen. Darüber hinaus sind dem Schlichtungsantrag die zum Verständnis der Streitigkeit erforderlichen Unterlagen beizufügen. Ist die Schlichtungsstelle für den Antrag zuständig und liegen keine sonstigen Mängel vor, wird eine Stellungnahme der betroffenen Sparkasse eingeholt. Die Stellungnahme der Sparkasse wird den Antragstellenden mit der Anheimgabe zugeleitet, sich hierzu zu äußern. Sofern die Sparkasse dem Anliegen der Antragstellenden nicht entsprochen oder das Schlichtungsverfahren sich nicht auf andere Weise erledigt hat, wird die vollständige Schlichtungsakte dem nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständigen Ombudsmann vorgelegt. Der Ombudsmann prüft den Vorgang und unterbreitet den Verfahrensbeteiligten auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen einen Schlichtungsvorschlag. Der Schlichtungsvorschlag ist weder für die Antragstellenden noch für die Sparkassen bindend.

Alle wesentlichen Informationen zur Organisation der Schlichtungsstelle beim DSGV, zu den beruflichen Werdegängen der Herren Ombudsmänner sowie zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens sind auf der Website der Schlichtungsstelle zu finden.

H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement
H5 Schlichtungsanträge Anzahl Vorjahr
Schlichtungsanträge bei der Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. gesamt 3.911 2.570
Davon zu:  
Zahlungsverkehr und Kontoführung 798 709
Kreditgeschäft 279 258
Wertpapiergeschäft 186 175
Spargeschäft 2.603 1.383
Sonstiges 45 45
H5 Verfahrensausgänge (der abgeschlossenen Verfahren) Anzahl Vorjahr
Zurückgenommene Schlichtungsanträge 1.267 484
Abgelehnte Anträge (z. B. wegen Gerichtsanhängigkeit, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung oder Beweiserheblichkeit) 304 68
Ergebnis zugunsten der Kunden 228 217
Entscheidungen zugunsten der Sparkasse 1.398 633
Einigungen und vom Schlichter angeregte Vergleiche 654 290

Im Jahr 2020 gingen in der Schlichtungsstelle beim DSGV – neben 558 sonstigen Anfragen – insgesamt 3.911 Anträge auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens, die in die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle beim DSGV fielen, ein. Damit ist das Schlichtungsvolumen erneut deutlich gestiegen – im Vergleich zum Vorjahr (2019: 2.570 Anträge) um 52 Prozent. Bereits 2019 war ein Anstieg um 60 Prozent zu verzeichnen, sodass sich das Schlichtungsvolumen in zwei Jahren mehr als verdoppelt hat. Anlass einer Vielzahl von Anträgen auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens waren nach wie vor die von den Sparkassen ausgesprochenen Kündigungen von Prämiensparverträgen sowie die – häufig im Anschluss an die Kündigungen – von den Sparkassenkunden geforderten Neuberechnungen der Sparzinssätze wegen (vermeintlich) fehlerhafter Zinsanpassungen. Insgesamt gingen zu diesen beiden Themenkomplexen 2.453 und damit 63 Prozent aller Schlichtungsanträge ein.

Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Wir erwarten von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben sind in den Sparkassen Compliance-Beauftragte bzw. Compliance-Abteilungen verantwortlich. Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten.

Die Compliance-Beauftragten bzw. die entsprechende Compliance-Abteilung stellen über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen.

Bericht an die Gesellschaft 2020

Haltung