Corporate Governance | DSGV - 2019

Geschäftspolitik

Gute Unternehmensführung  

Die überwiegende Mehrheit der Sparkassen sind kommunal getragene Institute in öffentlicher Rechtsform, die ihre Geschäftstätigkeit auf Grundlage des Regionalprinzips auf ihr angestammtes Geschäftsgebiet konzentrieren. Sie sind selbstständig, werden dezentral geführt und setzen auf Wachstum aus eigener Kraft. Darüber hinaus gibt es fünf freie Sparkassen, die sich als nicht kommunal getragene Institute diesen Grundsätzen ebenfalls verpflichtet haben.

Die rechtlichen Grundlagen einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung werden daher nachfolgend jeweils differenziert für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sowie für die freien Sparkassen dargestellt. Nähere Informationen zur Corporate Governance in den anderen Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe werden von den jeweiligen Unternehmen veröffentlicht, weiterführende Links finden sich am Ende dieses Beitrags.

Öffentlicher/gesellschaftlicher Auftrag

Seit über 200 Jahren begleiten die Sparkassen und mit ihnen die Sparkassen-Finanzgruppe den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel in Deutschland mit zeitgemäßen Finanzprodukten und Beratungsangeboten für alle Kundengruppen. Ihr Geschäftsmodell hat dabei große Zäsuren überstanden – die Zeit der Industrialisierung in Stadt und Land, den Neuanfang nach 1918 und 1945, das Zusammenwachsen Deutschlands nach dem Mauerfall. Dabei ist der Wesenskern der Sparkassenidee unverändert geblieben. Seit Jahrzehnten ist er außerdem in den deutschen Sparkassengesetzen als „öffentlicher Auftrag“ rechtlich verankert. Dazu gehören:

  • Der Einsatz für Sparen und Vorsorge sowie der Zugang zu Finanzdienstleistungen für alle Kundengruppen
  • Finanzielle Inklusion ist das Fundament unseres Geschäftsmodells.
  • Ein zweites Kernelement ist der besondere Fokus auf die lokale und regionale Entwicklung und auf deren Hauptakteure, also vor allem private Haushalte, Handwerker, kleine und mittlere Unternehmen und Kommunen.
  • Sparkassen beleben den Wettbewerb am deutschen Bankenmarkt. Sie tun dies durch ihre breite Aufstellung als Retailinstitut und ihre Präsenz in wirtschaftlich starken wie schwachen Teilen Deutschlands.

Der „öffentliche Auftrag“ ordnet den Sparkassen also wesentliche kreditwirtschaftliche, aber auch gesellschaftliche Aufgaben zu. Und er legt fest, dass sich der Erfolg einer Sparkasse an ihrer lokalen Gestaltungskraft misst – das geht weit über die Basisanforderung betriebswirtschaftlicher Solidität hinaus.

Beitrag zum Gemeinwesen

Unsere Geschäftstätigkeit sowie auch die daraus erwirtschafteten Erträge kommen der Gesellschaft in allen Regionen Deutschlands zugute: Mit 19,2 Milliarden Euro (2018: 19,8 Milliarden Euro) hat die Sparkassen-Finanzgruppe (Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen) als Steuerzahler, als Arbeitgeber in Deutschland für mehr als 285.200 (2018: 293.500) Menschen und als Förderer des Gemeinwohls in einem erheblichen Umfang zum Gelingen des Gemeinwesens in Deutschland beigetragen. So konnten wir dank unserer erfolgreichen Arbeit allein 432,4 Millionen Euro (2018: 422 Millionen Euro) für wichtige gesellschaftliche Aufgaben und Anliegen bereitstellen. Durch 754 (2018: 752) nachhaltig arbeitende, gemeinnützige Stiftungen von Sparkassen und anderen Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe wird die Förderung gemeinnütziger Projekte in den Regionen dauerhaft sichergestellt.

H20 Beitrag zum Gemeinwesen Volumen in € Vorjahr
Ertragsabhängige Steuerzahlungen 2.375.809.000 3.161.000.000
Personalaufwand 16.371.354.000 16.246.000.000
Spenden, Sponsoring, Zweckerträge gesamt 432.413.000 422.000.000
Davon: Soziales 79.449.000 80.189.000
Davon: Bildung/Wissenschaft 42.658.000 40.598.000
Davon: Kultur 133.601.000 133.733.000
Davon: Sport 90.695.000 90.708.000
Davon: Wirtschafts- und Strukturförderung 15.041.000 13.113.000
Davon: Umwelt 12.479.000 7.304.000
Davon: Sonstiges 58.490.000 56.248.000
Beitrag zum Gemeinwesen gesamt: 19.179.576.000 19.829.000.000

Grundsätze der Unternehmensführung

Öffentlich-rechtliche Sparkassen

Grundlagen der Unternehmensführung

Sparkassen haben als Kreditinstitute umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (KWG, WpHG, GwG etc.), gelten für sie zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen (SpkG, z. T. SpkVO, Spk-Satzung). Die Sparkassen unterliegen wie alle Kreditinstitute der Bankenaufsicht durch BaFin, Bundesbank und EZB. Darüber hinaus unterliegen die Sparkassen nach dem jeweiligen Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das betreffende Land.

Grundsätze

  1. Sparkassen sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts, die von Kommunen zur Erfüllung bestimmter, ihnen obliegender öffentlicher Aufgaben errichtet wurden.
  2. Sparkassen haben die Aufgabe, in ihrem Geschäftsgebiet ein den Bedürfnissen der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft und der öffentlichen Hand entsprechendes Angebot an kreditwirtschaftlichen Dienstleistungen zu gewährleisten. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz niedergelegt.
  3. Die Säulen des öffentlichen Auftrags der Sparkassen sind:
    1. Versorgung aller Bevölkerungskreise (ohne Ausgrenzung einzelner Kundengruppen) mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen,
    2. Versorgung der örtlichen Wirtschaft unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen,
    3. Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Bankdienstleistungen,
    4. Befriedigung des kommunalen Kreditbedarfs,
    5. gemeinnützige Gewinnverwendung und
    6. Beratungs- und Bildungsfunktion.
  4. Der öffentliche Auftrag prägt das gesamte Geschäftsmodell der Sparkassen. Sparkassen handeln in erster Linie gemeinwohl- und nicht gewinnorientiert; ihre Tätigkeit als auch die mit dieser Tätigkeit erwirtschafteten Erträge kommen der Allgemeinheit zugute.
  5. Die Sparkassen sind zu einer umsichtigen und soliden Geschäftspolitik verpflichtet.

Führungsstruktur 

Die Organe der Sparkassen sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik, überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand und stellt damit sicher, dass die Sparkasse den ihr obliegenden Aufgaben gerecht wird. Ferner bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstandes sowie deren Vertreter. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand handelt unabhängig von politischer Einflussnahme. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen die Sparkassengesetze, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf. Verwaltungsrat und Vorstand arbeiten zum Wohle der Sparkasse eng zusammen.

Freie Sparkassen in Schleswig-Holstein

Grundlagen der Unternehmensführung

Sparkassen haben als Kreditinstitute umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (KWG, WpHG, GwG etc.), gelten für sie zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen (SpkG, Spk-Satzung). Die Sparkassen unterliegen wie alle Kreditinstitute der Bankenaufsicht durch BaFin, Bundesbank und EZB. Darüber hinaus unterliegen die Sparkassen nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das Land.

Grundsätze

Sparkassen, die in privater Rechtsform betrieben werden, sind nach dem Sparkassengesetz öffentliche Sparkassen, denen die Erfüllung eines im Sparkassengesetz niedergelegten öffentlichen Auftrages obliegt. Dieser besteht darin, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der öffentlichen Hand und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen.

Führungsstruktur 

Die Organe der Sparkassen sind der Aufsichtsrat und der Vorstand. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung. Ferner bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstandes sowie deren Vertreter. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Aufsichtsrat und Vorstand arbeiten zum Wohle der Sparkasse eng zusammen.

Sonstige freie Sparkassen

Grundlagen der Unternehmensführung

Sparkassen haben als Kreditinstitute umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind (KWG, WpHG, GwG etc.). Sie unterliegen wie alle Kreditinstitute der Bankenaufsicht durch BaFin, Bundesbank und EZB.

Grundsätze

Die Sparkassen erbringen geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen nach wirtschaftlichen Grundsätzen und den Anforderungen des Marktes. Sie geben insbesondere Gelegenheit zur sicheren und verzinslichen Anlage von Ersparnissen und anderen Geldern, fördern den Sparsinn und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise und dienen der Befriedigung des Kreditbedarfs der örtlichen Wirtschaft unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes.

Führungsstruktur

Die Organe der Sparkassen sind der Aufsichtsrat und der Vorstand. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung. Ferner bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstandes sowie deren Vertreter. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Aufsichtsrat und Vorstand arbeiten zum Wohle der Sparkasse eng zusammen.

Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Wir erwarten von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben sind in den Sparkassen Compliance-Beauftragte bzw. Compliance-Abteilungen verantwortlich. Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten.

Die Compliance-Beauftragten bzw. die entsprechende Compliance-Abteilung stellt über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen.

H13 Umsetzung von Compliance Status
Compliance-Richtlinien (Sparkassen) Umsetzung auf Institutsebene
Compliance-Beauftragte/-r Umsetzung auf Institutsebene
Compliance-Bericht an Vorstand und Verwaltungsrat Berichterstattung auf Institutsebene

Bericht an die Gesellschaft 2019

Haltung