Geschäftsbetrieb
Nachhaltigkeit im Geschäftsbetrieb
Aufgrund ihrer besonderen, dem Gemeinwohl verpflichteten öffentlichen Aufgabe der Bereitstellung von Finanzdienstleistungen zum Wohle der Allgemeinheit leisten Sparkassen nicht nur einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung, sondern richten auch ihren Geschäftsbetrieb an Nachhaltigkeitsaspekten aus.
In Anlehnung an unsere zentralen Werte werden soziale und ökologische Mindeststandards wie die Achtung der Menschenrechte und umweltverträgliches Handeln auf Institutsebene entlang aller Bereiche des Geschäftsbetriebs umgesetzt und an allen Kontaktpunkten mit Stakeholdergruppen integriert. Die Einhaltung dieser Nachhaltigkeitskriterien erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern und Dienstleistern.
H11 Achtung der Menschenrechte
Achtung der Menschenrechte
Für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe gehören die Achtung der Menschenrechte und die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit zu ihrem Selbstverständnis.
Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt deutschem und europäischem Recht. Die Achtung der Menschenrechte ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Deutschland ist Vertragsstaat der wichtigen Menschenrechtsabkommen der UN und ihrer Zusatzprotokolle (Zivilpakt, Sozialpakt, Antirassismuskonvention, Frauenrechtskonvention, Antifolterkonvention, Kinderrechtskonvention, Behindertenrechtskonvention, Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen). Zuletzt wurde von Deutschland das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter sowie die Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Beide sind seit 2009 in Kraft. Deutschland hat als erster europäischer Staat auch das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention ratifiziert, das ein Individualbeschwerdeverfahren ermöglicht.
Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkassen und ihrer Verbundpartner werden die Kernarbeitsnormen der „Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“ eingehalten. Für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe ist die Gleichbehandlung der Beschäftigten Teil ihres Selbstverständnisses. Sie setzen gesetzliche und tarifliche Anforderungen um, etwa im Bereich Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung. Darüber hinaus engagieren wir sie sich für familienfreundliche Arbeitsbedingungen und langfristige Entwicklungsperspektiven ihrer Beschäftigten. Zudem können sich die Beschäftigtne im Rahmen von Beschwerderechten, Personalentwicklungsprozessen und Feedback-Mechanismen in die Weiterentwicklung der Institute einbringen. Die Umsetzung und Berichterstattung zu diesem Aspekt erfolgt auf Institutsebene.
Kundinnen und Kunden
Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes strategisches Geschäftsziel. Die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe bekennen sich zu ihrer Verantwortung für die Menschen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen.
Wir haben daher den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu unserem Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten und zu unserem gesamten Beratungsangebot ausgebaut. Wir verfügen über ein umfassendes internes und externes Beschwerdemanagement, in dem wir sämtliche Impulse und Anliegen unserer Kunden systematisch analysieren. Die Umsetzung und Berichterstattung zu diesem Aspekt erfolgt auf Institutsebene.
H12 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung
Nachhaltigkeitsstandards für Einkauf und Beschaffung bzw. ein nachhaltiges Beschaffungsmanagement sind bei Verbundpartnern wie der DekaBank und einigen Landesbanken implementiert. Darüber hinaus nutzen Sparkassen zunehmend eigenständig Lieferantenvereinbarungen, um Umwelt- und Sozialbelange in der Beschaffung zu verankern. Die Berichterstattung über die Verankerung von Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung erfolgt auf Institutsebene.
H13 Umweltbelange und Ressourcenverbrauch
Bewertung von Risiken im Bereich Umweltbelange
Als Sparkasse engagieren wir uns für das Gelingen der Energiewende und die Erreichung der Klimaziele. Dabei ist es uns ein Anliegen, private Kundinnen und Kunden, Sparerinnen und Sparer, Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und Institutionen vor Ort in die ökologische Weiterentwicklung unserer Region einzubeziehen.
Umweltauswirkung des Geschäftsbetriebs
Mit der Selbstverpflichtung der deutschen Sparkassen haben sich die unterzeichnenden Institute zu einer klaren CO2-Verminderung bekannt. Danach werden Sparkassen ihre innerbetrieblichen Treibhausgasemissionen nach bewährten Verfahren jährlich ermitteln und sie geben sich ein klares Ziel zur CO2-Verminderung von drei bis fünf Prozent pro Jahr. Sie sind dann spätestens 2035 im eigenen Geschäftsbetrieb CO2-neutral. Unvermeidbare Restemissionen werden durch Ankauf von Zertifikaten, Aufforstung oder weitere Maßnahmen kompensiert.
Sie bedienen sich bei Um- oder Neubauten der Möglichkeiten erneuerbarer und umweltfreundlicher Energienutzung, Wasserbewirtschaftung und Bauweise. Sie gehen sorgsam mit Energie um und streben an, Strom aus erneuerbaren Quellen zu beziehen.
Sie reduzieren in ihrem Geschäftsverkehr die Zahl der Flüge im Inland, nutzen, soweit möglich, vorrangig öffentliche (Schienen-)Verkehrsmittel und stellen ihren Fuhrpark auf geringeren CO2-Ausstoß um.
Umweltziele
Die Sparkassen-Finanzgruppe verpflichtet sich dem ressourcenschonenden Wirtschaften. Wir arbeiten an der Verkleinerung unseres ökologischen Fußabdrucks; dazu engagieren wir uns unter anderem auch im „Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (VfU)“ und fördern über Erfahrungsaustausche die umweltbezogenen Leistungen unserer Mitgliedsinstitute.
Eine stetig wachsende Zahl von Instituten erstellt Berichte an die Gesellschaft bzw. Nachhaltigkeitsberichte und setzt sich Ziele im Umweltmanagement. Die Berichterstattung dazu erfolgt derzeit auf lokaler Ebene.