Finanzwirtschaftliche Versorgung
wirtschaftlich schwächerer
Privatpersonen – 2014

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H4 Grundlagen der Unternehmensführung Status
Bericht zur Unternehmensführung Umsetzung auf Institutsebene
Corporate Governance Kodex nicht erfasst
H4 Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit Status
Institute der Sparkassen-Finanzgruppe
Gesamtverantwortung auf Vorstandsebene Umsetzung auf Institutsebene
Operative Verantwortung Umsetzung auf Institutsebene
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.
Verankerung auf Vorstandsebene DSGV-Vorstand
Gesamtkoordination Koordinierungsstab Nachhaltigkeit
Strategische Verankerung von Nachhaltigkeit in der Sparkassen-Finanzgruppe DSGV-Arbeitskreis Nachhaltigkeitsmanagement
Entwicklung zentraler Umsetzungskonzepte DSGV-Projekt Regulatorische Nachhaltigkeit
Implementierung und Roll-out Regionale Sparkassenverbände, Sparkassen
Unterstützung bei Erfüllung nichtfinanzieller Berichterstattung DSGV-Servicebüro Nachhaltigkeitsberichterstattung

Grundlagen der Unternehmensführung

Mit Ausnahme sehr weniger historisch bedingter Fälle sind Sparkassen heute rechtlich und wirtschaftlich selbstständige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts. Ihre Träger sind Landkreise, Städte, Gemeinden oder Zweckverbände aus mehreren Kommunen. Daneben gibt es fünf freie Sparkassen, die privatrechtlich organisiert sind.

Sparkassen haben umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind [Gesetz über das Kreditwesen, Gesetz über den Wertpapierhandel, Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) etc.]

Für die  öffentlich-rechtlichen Sparkassen gelten zudem besondere sparkassenrechtlichen Bestimmungen (Sparkassengesetz und z.T. Sparkassenverordnung des jeweiligen Landes sowie Sparkassensatzung). In diesen wird u.a. Rechtsform, Aufgaben und Verfassung der Sparkassen, einschließlich ihrer Unternehmensführung (Corporate Governance) normiert. Die fünf freien Sparkassen genießen demgegenüber private Gestaltungsfreiheit. Für die freien Sparkassen in Schleswig-Holstein gelten einige wenige Bestimmungen des Sparkassengesetzes Schleswig-Holstein.

Die Sparkassen unterliegen als Kreditinstitute fast alle der Bankenaufsicht durch BaFin und Bundesbank. Einzelne Institute werden aufgrund ihrer Einstufung als bedeutendes Institut direkt von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigt. Darüber hinaus unterliegen die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sowie die freien Sparkassen in Schleswig-Holsteine nach dem jeweiligen Sparkassengesetz zusätzlich der Rechtsaufsicht durch das betreffende Land.

Öffentlich-rechtliche Sparkassen

  • Öffentlich-rechtliche Sparkassen haben den öffentlichen Auftrag, im Gebiet ihres kommunalen Trägers eine angemessene Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Unternehmen und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Hierzu zählt u. a.
    • die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben,
    • allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen,
    • die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten,
    • die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes sicherzustellen sowie
    • den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen.
  • Dieser in den Landes-Sparkassengesetzen niedergelegte öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für ihr Handeln.
  • Aufgrund ihres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist das Geschäftsmodell öffentlich-rechtlicher Sparkassen nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den ihnen obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Zudem kommen die von öffentlich-rechtlichen Sparkassen erzielten Gewinne – soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden – der Allgemeinheit zugute.

Freie Sparkassen

Die freien Sparkassen in Schleswig-Holstein haben nach dem Sparkassengesetz Schleswig-Holstein die Aufgabe auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der öffentlichen Hand und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Die übrigen freien Sparkassen fühlen sich ihrem gemeinwohlorientierte Gründungsauftrag gleichfalls weiter verpflichtet und verfolgen – ohne hieran öffentlich-rechtlich gebunden zu sein – im Rahmen der Erbringung von geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen eine Geschäftsphilosophie mit gemeinwohlorientierten Aktivitäten.

Führungsstruktur

Öffentlich-rechtliche Sparkassen

Die Organe der öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand. Ferner beschließt der Verwaltungsrat u. a. über die Bestellung der Mitglieder des Vorstands. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Bestimmte Geschäfte bedürfen aber der Zustimmung des Verwaltungsrates (z. B. Errichtung/Schließung von Zweigstellen). Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen das Gesetz über das Kreditwesen und - z.T. darüber hinausgehend - die Sparkassengesetze, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf.

Freie Sparkassen

Die Organe der freien Sparkassen sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Bestimmte Geschäfte dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vorgenommen werden (z.B. Errichtung/Schließung von Zweigstellen). Die Hauptversammlung beschließt u.a. über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmt das Gesetz über das Kreditwesen, wer dem Vorstand und dem Aufsichtsrat nicht angehören darf.

Vergütung in Sparkassen

Sparkassen stellen im Rahmen ihrer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Vergütung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ein nachhaltiges, verantwortungs- und risikobewusstes Wirtschaften zur langfristigen Sicherung des gemeinwohlfördernden Sparkassengeschäfts ausgerichtet ist. Zudem stellen sie sicher, dass die Leistung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Die Vergütungsstruktur richtet sich nach dem Tarifvertrag, ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.

Diversität in Vorständen

Die Sparkassen streben Diversität im Hinblick auf Bildungshintergrund, Herkunft, Geschlecht und Alter im Vorstand an. Bei der Auswahl der Mitglieder des Vorstands werden – neben der persönlichen Zuverlässigkeit und allgemeinen fachlichen Qualifikation (Eignung) – die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des Vorstands betrachtet, so dass eine ausgewogene Meinungsbildung im Vorstand gefördert wird. Die Sparkassen sehen insbesondere in leistungsbereiten und -starken Frauen einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Zukunft. Auf Institutsebene werden entsprechende Zielsetzungen durch die Verabschiedung einer Diversitätsrichtlinie für den Vorstand konkretisiert. Die Erreichung dieser Ziele wird im Rahmen der Berichterstattung auf Institutsebene transparent gemacht.

Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit und angemessene Einbindung der Geschäftsleitung

Die organisatorische Integration von Nachhaltigkeit erfolgt auf Ebene der einzelnen Institute der Sparkassen-Finanzgruppe.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sieht es als seine Aufgabe an, den Verbänden und Instituten auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Im DSGV befassen sich je nach Aufgabenbereich mehrere Abteilungen mit anteiligen Kapazitäten mit Fragen der Nachhaltigkeit. Koordiniert wird ihre Arbeit innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe durch einen Stab Nachhaltigkeit und einen Arbeitskreis Nachhaltigkeit unter Beteiligung von regionalen Sparkassenverbänden, Sparkassen und Verbundpartnern.

Corporate-Governance-Kodex und Compliance

In den Sparkassen bündeln Richtlinien und Verhaltenskodexe die einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen, unternehmensinternen Richtlinien, ethischen Grundsätze und Wertmaßstäbe sowie Verhaltensregeln für alle Organe sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Instituts.Sie sind Leitfaden für die tägliche berufliche Praxis sowie konkrete Orientierungshilfe für gute Unternehmensführung und in Konfliktsituationen. Die Richtlinien und Verhaltenskodexe tragen zugleich zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins in Hinblick auf die Bedeutung von Rechtstreue undNachhaltigkeit für den Geschäftserfolg bei und sind ein wichtiger Teil der Risiko- und Compliancekultur in den Sparkassen. Neben der auf Institutsebene erfolgenden Kommunikation der Richtlinien und Verhaltenskodexe veröffentlichen immer mehr Sparkassen diese auch auf ihren Webseiten, um wesentliche Grundlagen ihres Handelns transparent zu machen.

444.796

€ für Fort- und Weiterbildung

Kundenzufriedenheit an erster Stelle

Die Naspa übernimmt Verantwortung für die Qualität ihrer Arbeit. Die Umsetzung der Qualitätsziele überprüfen wir regelmäßig.

Quelle: Sparkassen – Onlinekunden – Dialog 2016

Zugänge zu Finanzdienstleistungen bei den Sparkassen (physisch)

 

71.788 € gesamt

Kundenzufriedenheit an erster Stelle

Die Naspa übernimmt Verantwortung für die Qualität ihrer Arbeit. Die Umsetzung der Qualitätsziele überprüfen wir regelmäßig.

Quelle: Sparkassen – Onlinekunden – Dialog 2016

Rückkehr nach Elternzeit
Elternzeit 12
Männer
9 Elternzeit
Frauen
Frauenanteil nach Hierarchieebenen
 
61%
Elternzeit

 
39%
Elternzeit
Beschäftigte
 
16%
Elternzeit

 
84%
Elternzeit
Führungskräfte