Kerngeschäft - DSGV - 2022 - Bericht an die Gesellschaft

Kerngeschäft

Nachhaltigkeit im Kern­geschäft und Depot A

Als Finanzdienstleister bilden die Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe ein zentrales Element der Wirtschaftskreisläufe. Gemeinsam erbringen sie durch ihr Kredit- und Anlagegeschäft Wertschöpfung im ganzen Land. Dabei erfolgt die Integration von Nachhaltigkeit konsequent in allen Bereichen.

Mit ihrer Kreditvergabe leisten die Sparkassen bereits heute einen Beitrag zu den globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen und zu einer nachhaltigen Entwicklung in der Region und erarbeiten zudem Methoden zur Abschätzung der Klimaauswirkungen in ihren Kreditportfolios. In den Verbundunternehmen sind übergreifende Nachhaltigkeitsstandards im Kreditgeschäft implementiert, während die Integration von Nachhaltigkeitsstandards für die Eigenanlage und Kundenanlage auf institutsspezifischer Ebene erfolgt.

H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft

Die Sparkassen-Finanzgruppe ist die größte kreditwirtschaftliche Gruppe Europas. Allein die 361 Sparkassen und fünf Landesbanken hatten im Jahr 2022 rund 1,4 Billionen Euro Kundenkredite (Nichtbanken) im Bestand.

Die Sparkassen sind als Finanzdienstleister ein zentrales Element des regionalen Wirtschaftskreislaufs und arbeiten zum Wohle der Region. Ihre Wertschöpfung erbringen sie im Wesentlichen in ihrem Geschäftsgebiet und sie richten ihr Produktangebot an regionalen Bedürfnissen aus.

Die aktuell fünf Landesbank-Konzerne sind die regionalen Spitzeninstitute innerhalb der Sparkassenorganisation. Für ihre jeweiligen Bundesländer agieren die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), die BayernLB, die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), die NORD/LB und die SaarLB als Hausbank: Sie erfüllen bankmäßige Geschäfte und sind mit der Wirtschaftsförderung vor Ort betraut. Die Landesbank Berlin/Berliner Sparkasse agiert als regionale Universalbank mit öffentlichem Auftrag.

Die nachfolgenden Abschnitte geben detaillierten Aufschluss über die Branchenstruktur und die Hauptkreditnehmer der Sparkassen und Landesbanken.

Die Nachhaltigkeitsleistungen der Verbundpartner sowie auch einzelner Sparkassen werden durch ESG-Ratingagenturen, wie beispielsweise ISS ESG, Sustainalytics oder MSCI, überprüft. Dabei erzielen einige Institute der Sparkassen-Finanzgruppe gute und zum Teil auch sehr gute Ergebnisse. Über die Nachhaltigkeitsratings berichten die Institute jeweils individuell.

Nachhaltigkeitsaspekte im Kundenkreditgeschäft der Sparkassen

Auf der Grundlage ihres öffentlichen bzw. gesellschaftlichen Auftrags ist es Kernaufgabe der Sparkassen, die Unternehmen, die Bevölkerung und die kommunalen Institutionen in ihrem Geschäftsgebiet mit Krediten zu versorgen.

Im Jahr 2022 hatten die Sparkassen Kundenkredite in Höhe von insgesamt 1.009,5 Milliarden Euro im Bestand, davon entfielen:

  • 52 Prozent bzw. 528 Milliarden Euro auf Kredite an Unternehmen und Selbstständige, davon waren 33 Milliarden Euro Handwerkskredite,
  • 42 Prozent bzw. 425 Milliarden Euro auf Kredite an private Kunden und
  •  6 Prozent bzw. 56 Milliarden Euro auf öffentliche Haushalte und sonstige Kreditnehmer.

Sparkassen steuern ihre Aktivseite im Bewusstsein von Klima-, Umwelt- und sozialen Risiken. Sie werden das Risikomanagement für klimabedingte Risiken ausbauen und entwickeln Methoden zur Abschätzung der Klimaauswirkungen in ihren Kreditportfolios.

Aufschluss über die Branchenstruktur des Kreditportfolios der Sparkassen gibt die nachfolgende Tabelle.

H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft
  Kreditgeschäft Nichtbanken (Sparkassen)
Sparkassen
Bestand in Mio. Euro
Anteil am
Bestand in Prozent
Kredite an Unternehmen und Selbstständige nach Wirtschaftszweigen 
528.127
    52,3 %   
Land-/Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur 
12.124
1,2 %   
Energie-/Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 
26.857
2,7 %   
Verarbeitendes Gewerbe 
39.429
3,9 %   
Davon: 
Chemische Industrie, Kokerei und Mineralölverarbeitung 
2.666
0,3 %   
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 
2.408
0,2 %   
Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 
1.312
0,1 %   
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 
7.969
0,8 %   
Maschinenbau; Fahrzeugbau; Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 
8.696
0,9 %   
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen 
3.760
0,4 %   
Holzgewerbe; Papier- und Druckgewerbe; Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 
6.218
0,6 %   
Textil- und Bekleidungsgewerbe, Ledergewerbe 
974
0,1 %   
Ernährungsgewerbe; Tabakverarbeitung 
5.425
0,5 %   
Baugewerbe  
38.643
3,8 %   
Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 
40.765
4,0 %   
Verkehr und Lagerei/Nachrichtenübermittlung 
12.203
1,2 %   
Finanzierungsinstitutionen (ohne MFI) und Versicherungsunternehmen 
45.938
4,6 %   
Dienstleistungen (einschl. freier Berufe) 
312.168
30,9 %   
Davon: 
Wohnungsunternehmen 
104.790
10,4 %   
Beteiligungsgesellschaften 
19.196
1,9 %   
Sonstiges Grundstückwesen 
81.904
8,1 %   
Gastgewerbe 
12.853
1,3 %   
Information und Kommunikation, Forschung und Entwicklung, Interessenvertretungen, Verlagswesen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen 
51.272
5,1 %   
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen (Unternehmen und freie Berufe) 
26.029
2,6 %   
Vermietung bewegl. Sachen 
3.000
0,3 %   
Sonstige Dienstleistungen 
13.125
1,3 %   
Kredite an Privatpersonen 
425.124
    42,1 %   
Ratenkredite (ohne Kredite für den Wohnungsbau) 
28.978
2,9 %   
Nichtratenkredite (ohne Kredite für den Wohnungsbau) 
10.767
1,1 %   
Darunter: 
Debetsalden auf Lohn-, Gehalts-, Renten und Pensionskonten 
2.491
0,2 %   
Kredite für den Wohnungsbau (einschl. Hypothekarkredite) 
385.379
38,2 %   
Davon: 
Hypothekarkredite auf Wohnungsgrundstücke 
249.522
24,7 %   
Sonstige Kredite für den Wohnungsbau 
135.857
13,5 %   
Kredite an öffentliche Haushalte und Sonstige Kreditnehmer 
56.251
    5,6 %   
Öffentliche Haushalte 
32.745
3,2 %   
Sonstige Kreditnehmer 
23.506
2,3 %   
Davon: 
Inländische Organisationen ohne Erwerbszweck 
6.711
0,7 %   
Ausländische Nichtbanken 
16.794
1,7 %   
Gesamt 
1.009.502

Kreditgeschäft Nichtbanken nach Hauptkreditnehmergruppen (Sparkassen)

  • 568 Mrd. €
    Wohnungsbaukredite (Hypothekarkredite auf Wohngrundstücke und sonstige Kredite für den Wohnungsbau)
  • 347 Mrd. €
    Unternehmenskredite (ohne Hypothekarkredite auf Wohngrundstücke und ohne sonstige Kredite für den Wohnungsbau)
  • 40 Mrd. €
    Konsumentenkredite/Sonstige Kredite (ohne Hypothekarkredite auf Wohngrundstücke und ohne sonstige Kredite für den Wohnungsbau)
  • 33 Mrd. €
    Öffentliche Haushalte
  • 22 Mrd. €
    Sonstige Kreditnehmer
1.010 Bestand in Mrd. Euro

Sparkassen sind verlässliche Partner für ökologische Weiterentwicklung in den Regionen

Sparkassen nutzen ihre Stärke im Markt zur Förderung einer sozial ausbalancierten ökologischen Transformation. Sie begleiten ihre (Unternehmens-) Kundinnen und Kunden als aktive Partner bei der Umstellung auf eine klimaschonende und nachhaltige Wirtschaftsweise. Sie raten ihren Kundinnen und Kunden, bei Neu- oder Umbau von Immobilien oder betrieblichen Maßnahmen in klimafreundliche Technik zu investieren und dabei die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen. Bei Finanzierungsangeboten setzen sie aktiv öffentliche Förderprogramme ein.

Ein klarer Schwerpunkt der Sparkassen liegt im Bereich der Wohnungsbaufinanzierung: Über 56 Prozent bzw. gut 568 Milliarden Euro der Bestandskredite entfielen Ende 2022 auf den Wohnungsbau (Hypothekarkredite auf Wohngrundstücke und sonstige Kredite für den Wohnungsbau). Mit mehr als jedem zweiten Euro ihres Kundenkreditgeschäfts finanzieren die Institute Wohnraum in Deutschland. Der Großteil der Mittel fließt in den privaten Wohnungsbau, während rund 181 Milliarden Euro im Rahmen der Unternehmensfinanzierung auf Kredite an Wohnungsunternehmen entfielen.

Die Verringerung des Energiebedarfs von Gebäuden ist ein Schwerpunkt der deutschen Klimaschutzpolitik. Sowohl im Bereich der Wohnimmobilien als auch in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden lassen sich durch die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien sowie durch energieeffiziente Neubauten erhebliche Potenziale zur Senkung der CO2-Emissionen erschließen, die zur Abschwächung des Klimawandels beitragen.

Als führender Partner für die Finanzierung von Wohnimmobilien engagieren sich die Sparkassen für ökologisch verträgliches Wohnen. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat im Jahr 2022 Kredite in Höhe von annähernd 7,8 Milliarden Euro für energieeffizientes Sanieren und Bauen bereitgestellt, die über Förderbanken refinanziert wurden. Nähere Angaben zum Umfang dieses Engagements finden sich in der Segmentsberichterstattung zu dem Indikator P3 Kredite für ökologische Zwecke.

Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im Kreditgeschäft der Sparkassen

Die Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten im Aktivgeschäft erfolgt auf Ebene der einzelnen Sparkassen. Sie überprüfen schrittweise Nachhaltigkeitsrisiken im Kundenkreditgeschäft und entwickeln ggf. Vorsorgekriterien. Die entsprechende Berichterstattung erfolgt auf Ebene der Institute.

Nachhaltigkeitsaspekte im Kreditgeschäft der Landesbanken und Verbundunternehmen

Fünf Landesbanken sichern als Zentralbanken der Sparkassen deren Einbindung in überregionale und internationale kreditwirtschaftliche Beziehungen. Die Landesbanken hatten Ende 2022 Kundenkredite in Höhe von insgesamt 418 Milliarden Euro im Bestand, davon entfielen:

  • 48 Prozent bzw. 200 Milliarden Euro auf Kredite an öffentliche Haushalte/sonstige Kreditnehmer,
  • 47 Prozent bzw. 196 Milliarden Euro auf Kredite an Unternehmen und Selbstständige sowie
  •  5 Prozent  bzw. rund 21 Milliarden Euro auf Kredite an private Kunden.

Einige Landesbanken haben Nachhaltigkeit als strategisches Geschäftsfeld definiert und verfügen über entsprechende Mechanismen sowie Kompetenzen bei der Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Kreditvergabe.

Aufschluss über die Branchenstruktur des Kreditportfolios der Landesbanken gibt die nachfolgende Tabelle.

H8 Kreditgeschäft Nichtbanken (Landesbanken)
Landesbanken
Bestand in Mio. Euro
Anteil am
Bestand in Prozent
Kredite an Unternehmen und Selbstständige nach Wirtschaftszweigen 
200.215
    47,9 %   
Land-/Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur 
2.050
0,5 %   
Energie-/Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 
25.785
6,2 %   
Verarbeitendes Gewerbe 
18.952
4,5 %   
Davon: 
Chemische Industrie, Kokerei und Mineralölverarbeitung 
1.866
0,4 %   
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 
1.288
0,3 %   
Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 
821
0,2 %   
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 
1.865
0,4 %   
Maschinenbau; Fahrzeugbau; Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 
6.292
1,5 %   
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen 
1.524
0,4 %   
Holzgewerbe; Papier- und Druckgewerbe; Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 
2.059
0,5 %   
Textil- und Bekleidungsgewerbe, Ledergewerbe 
253
0,1 %   
Ernährungsgewerbe; Tabakverarbeitung 
2.983
0,7 %   
Baugewerbe  
3.739
0,9 %   
Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 
8.953
2,1 %   
Verkehr und Lagerei/Nachrichtenübermittlung 
10.088
2,4 %   
Finanzierungsinstitutionen (ohne MFI) und Versicherungsunternehmen 
34.970
8,4 %   
Dienstleistungen (einschl. freier Berufe) 
95.678
22,9 %   
Davon: 
Wohnungsunternehmen 
30.653
7,3 %   
Beteiligungsgesellschaften 
9.503
2,3 %   
Sonstiges Grundstückwesen 
33.260
8,0 %   
Gastgewerbe 
550
0,1 %   
Information und Kommunikation, Forschung und Entwicklung, Interessenvertretungen, Verlagswesen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen 
14.177
3,4 %   
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen (Unternehmen und freie Berufe) 
4.130
1,0 %   
Vermietung bewegl. Sachen 
232
0,1 %   
Sonstige Dienstleistungen 
2.173
0,5 %   
Kredite an Privatpersonen 
21.446
    5,1 %   
Ratenkredite (ohne Kredite für den Wohnungsbau) 
411
0,1 %   
Nichtratenkredite (ohne Kredite für den Wohnungsbau) 
3.641
0,9 %   
Darunter: 
Debetsalden auf Lohn-, Gehalts-, Renten und Pensionskonten 
356
0,1 %   
Kredite für den Wohnungsbau (einschl. Hypothekarkredite) 
17.394
4,2 %   
Davon: 
Hypothekarkredite auf Wohnungsgrundstücke 
11.239
2,7 %   
Sonstige Kredite für den Wohnungsbau 
6.155
1,5 %   
Kredite an öffentliche Haushalte und Sonstige Kreditnehmer 
196.043
    46,9 %   
Öffentliche Haushalte 
67.765
16,2 %   
Sonstige Kreditnehmer 
128.278
30,7 %   
Davon: 
Inländische Organisationen ohne Erwerbszweck 
893
0,2 %   
Ausländische Nichtbanken 
127.385
30,5 %   
Gesamt 
417.704

Kreditgeschäft Nichtbanken nach Hauptkreditnehmergruppen (Landesbanken)

  • 172 Mrd. €
    Unternehmenskredite (ohne Hypothekarkredite auf Wohngrundstücke und ohne sonstige Kredite für den Wohnungsbau)
  • 128 Mrd. €
    Sonstige Kreditnehmer
  • 68 Mrd. €
    Öffentliche Haushalte
  • 46 Mrd. €
    Wohnungsbaukredite (Hypothekarkredite auf Wohngrundstücke und sonstige Kredite für den Wohnungsbau)
  • 4 Mrd. €
    Konsumentenkredite/Sonstige Kredite (ohne Hypothekarkredite auf Wohngrundstücke und ohne sonstige Kredite für den Wohnungsbau)
418 Bestand in Mrd. Euro

Anwendung übergeordneter Standards im Kundenkreditgeschäft

In Verbundunternehmen wie den Landesbanken und der DekaBank sind übergreifende Nachhaltigkeitsstandards und ergänzende institutsspezifische Leitplanken im Kreditgeschäft implementiert, auf deren Grundlage eine umfassende und systematische Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt.

In der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen übergeordneten Nachhaltigkeitsrichtlinien zusammengefasst, die von den Verbundunternehmen angewendet werden (Stand 31.08.2023). Die Angaben werden nach Bedarf unterjährig aktualisiert.

Anwendung übergeordneter Standards im Kundenkreditgeschäft
Standard Verbundunternehmen
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN Helaba, LBBW
ILO-Kernarbeitsnormen BayernLB, DekaBank, Helaba, LBBW, SaarLB
Equator Principles DekaBank
OECD – Common Approaches Helaba
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Helaba, LBBW
Performance Standards der International Finance Corporation (IFC) LBBW
UK Slavery Act BayernLB, DekaBank, Helaba, LBBW, NORD/LB
Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank BayernLB
UN Global Compact Berlin Hyp, DekaBank, Helaba, LBBW, NORD/LB
UN Principles for Responsible Banking (PRB) Helaba, LBBW, NORD/LB

Institutsspezifische Finanzierungsstandards

BayernLB

Die BayernLB berücksichtigt bei allen relevanten Finanzierungen, bei denen der Verwendungszweck bekannt ist, die anerkannten Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank. Sie definieren umfangreiche Anforderungen an den Schutz der Umwelt und die Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten beispielsweise bei großen Infrastrukturprojekten.

Für besonders sensible Branchen und Themen hat die BayernLB Geschäftsleitlinien entwickelt, die über die Weltbankstandards hinausgehen. Durch eigene Ausschlusskriterien der BayernLB werden bestimmte Finanzierungen, wie etwa der Neubau von Kohlekraftwerken, die Förderung von Ölsanden oder der Einsatz von Fracking, ausgeschlossen. Für andere Finanzierungen definieren klare Richtlinien die Voraussetzungen.

Die Vorgaben beziehen sich sowohl auf zweckgebundene Finanzierungen, beispielsweise im Rahmen von Projektfinanzierungen, als auch auf die allgemeine Unternehmensfinanzierung, wie zum Beispiel Betriebsmittelkredite. Bei zweckgebundenen Finanzierungen wird zudem die mit den Projekten unmittelbar verbundene Infrastruktur berücksichtigt. Die Geschäftsleitlinien werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf, etwa vor dem Hintergrund neuer technologischer Entwicklungen, aktualisiert. Die BayernLB analysiert zudem laufend, ob es bei weiteren Branchen und Themen entsprechenden Regelungsbedarf gibt. Aktuell arbeiten die Finanzierungsexperten der BayernLB mit Geschäftsleitlinien für folgende Branchen und Themen:

  • Atomkraft
  • Forstwirtschaft
  • Glücksspiel
  • Kohleabbau und -nutzung
  • Öl und Gas
  • Rüstung

Bei ihrer Umsetzung werden sie durch das Nachhaltigkeitsmanagement der BayernLB unterstützt.

Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)

Grundsätzlich besteht das Risiko, dass von der Helaba finanzierte Unternehmen oder Projekte negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft verursachen. Daher sind seit 2017 konzernweit verbindliche Nachhaltigkeitskriterien und Ausschlussbedingungen für die Kreditvergabe dem Kerngeschäft der Helaba in den bestehenden Risikoprozess und die Risikosteuerung integriert. Die Vorgaben haben zum Ziel, von den Finanzierungen gegebenenfalls ausgehende negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft, inklusive der durch den Klimawandel ausgelösten Transitions- und physischen Risiken, zu minimieren. Dies umfasst den Ausschluss von Finanzierungsvorhaben in den folgenden beispielhaften Themengebieten:

  • Menschenrechtsverletzungen, inklusive Rechte indigener Völker
  • Zerstörung von Kulturgütern, insbesondere Stätten des Weltkulturerbes
  • Verletzung von Arbeitnehmerrechten, insbesondere Kinderarbeit sowie Zwangs- und Pflichtarbeit
  • Umweltschädigungen, insbesondere Feuchtgebiete, Weltnaturerbestätten, illegale Brandrodungen, illegaler Holzeinschlag, Gefährdung bedrohter Arten

OECD-Empfehlungen müssen zu Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen („OECD – Common Approaches“) für alle Exportfinanzierungen verbindlich berücksichtigt werden. Die übergreifenden Grundsätze werden durch sektorspezifische Vorgaben ergänzt, die für Sektoren mit erhöhtem ESG-Risiko gelten. Spezifische Kriterien wurden für die Sektoren Energiewirtschaft, Kohlekraftwerke, Staudämme und Wasserkraftwerke, Atomenergie, Bergbau, Öl- und Gasförderung, Land- und Forstwirtschaft, Zellstoff- und Papierindustrie sowie den Rüstungssektor verabschiedet.

Als Basis für die Steuerung der Nachhaltigkeitskriterien in der Kreditvergabe dient eine umfassende, aus der Geschäftsstrategie abgeleitete, einheitliche Risikostrategie, die nach Maßgabe der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) verbindlich festgelegt wurde. Der Vorstand trägt die Verantwortung für alle Risiken der Helaba und ist für die konzernweite Einhaltung der Risikostrategie und die Umsetzung der Risikopolitik zuständig. Die Nachhaltigkeitskriterien bei der Kreditvergabe werden auf der Website der Helaba veröffentlicht und sind somit für Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer einsehbar. Die Risikostrategie der Helaba wird jährlich überprüft und Anpassungen oder Ausweitungen von Nachhaltigkeitskriterien bei Bedarf eingeführt.

Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)

Die Ausgestaltung der Nachhaltigkeitspolitik der LBBW richtet sich nach den Principles for Responsible Banking (PRB) der UNEP FI (UN Environmental Program – Finance Initiative). Die Nachhaltigkeitspolitik ist die Grundlage, um ökonomische, ökologische und soziale Aspekte in das gesamte unternehmerische Handeln zu integrieren. Sie gibt den Rahmen für die Umsetzung der Nach­haltigkeitsziele und somit für alle Nachhaltigkeitsaktivitäten im LBBW-Konzern vor.

Die aus der Nachhaltigkeitspolitik abgeleiteten Leitplanken und Prinzipien geben allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im täglichen Geschäft Orientierung und gewährleisten einen verantwortungsbewuss­ten Umgang mit Menschen, Umwelt und Natur.

Die „Leitplanken und Prinzipien für die Umsetzung der LBBW-Nachhaltigkeitspolitik und -ziele“ und die darin enthaltenen „Leitplanken im Kreditgeschäft“ bilden die Grundlage für Nachhaltigkeitsstandards bei Finanzierungen. Neben Gesetzesvorgaben und Vorschriften orientiert sich die LBBW an international anerkannten Standards und Selbstverpflichtungen für interne Richtlinien und Weisungen. Dazu gehören – neben dem UN Global Compact – u. a. auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Performance Standards der International Finance Corporation (IFC). Unter anderem sind folgende interne Prüfprozesse bei Finanzierungsvorhaben in der LBBW implementiert:

  • Prüfprozess für Branchen-Länder-Risiken: Für die Identifikation, Analyse und Bewertung etwaiger Nachhaltigkeitsrisiken bei internationalen Finanzierungsvorhaben werden entsprechende Kreditanfragen in den als besonders relevant eingestuften Branchen Holz/Papier, Bergbau, Erdöl/Erdgas und Bioenergie in bestimmten, für diese Branchen sensiblen Ländern einer Nachhaltigkeitsprüfung
  • Firmen-Ausschlussliste zu kontroversen Waffensystemen: Mit Firmen, die an der Produktion von Streumunition und/oder Antipersonenminen beteiligt sind, welche gemäß internationaler Konventionen geächtet sind, geht die LBBW keine Geschäftsverbindung ein. In der operativen Umsetzung stellen wir dies über eine Firmen-Ausschlussliste sicher, die konzernweit bei der LBBW (Bank) und allen Tochtergesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der LBBW Anwendung findet und auch in das automatisierte Embargo-Überwachungssystem der Bank integriert ist. Die Ausschlussliste wird regelmäßig
  • Ampelprüfprozess: Für das Unternehmenskundengeschäft (ohne Export- und Projektfinanzierungen, da hier spezifische Prüfprozesse gelten) wurde 2019 ein einheitliches Verfahren zur marktseitigen Nachhaltigkeitsprüfung von Kreditkundinnen und -kunden eingeführt. Die Prüfkriterien orientieren sich an den zehn Prinzipien des UN Global Compact als Rahmen für sozial und ökologisch verantwortungsvolle Unternehmensführung.
  • ESG-Checkliste: Zum 1. Juli 2021 hat die LBBW für alle Geschäftsbereiche eine ESG-Checkliste eingeführt. Sie gliedert sich in die Bereiche Klima-physisch, Klima-transitorisch, Social sowie Go­vernance. Innerhalb dieser Bereiche wird das potenzielle ESG-Risiko auf Basis qua­litativer Fragen auf einer Skala von 1 (sehr niedriges Risiko) bis 5 (sehr hohes Risi­ko) bewertet.

Nord/LB

Nachhaltigkeitsrisiken bzw. ESG-Risiken (Environment, Social, Governance) rücken immer stärker in den Fokus. Darauf basierend versteht die NORD/LB den Klimawandel als einen wesentlichen gesamtwirtschaftlichen Risikofaktor und sieht sich diesbezüglich kurz-, mittel- und langfristigen Risiken ausgesetzt.

Für die NORD/LB ist insbesondere der „EZB-Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken“ von Bedeutung. Im Sinne dieses Leitfadens wurde die Relevanz der Umwelt- und speziell Klimarisiken erkannt und diese Risiken als Treiber der Risikoarten – die sich vor allem im Adressrisiko materialisieren – definiert.

  • Unter ESG-Risiken versteht die NORD/LB Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Klima/Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Bank haben können. Klima- und Umweltrisiken umfassen dabei die zwei Hauptrisikotreiber der physischen und transitorischen Risiken.
  • Physisches Risiko bezeichnet die finanziellen Auswirkungen eines sich wandelnden Klimas. Zu diesen Auswirkungen zählen u.a. das häufigere Auftreten extremer Wetterereignisse und schrittweise Klimaveränderungen sowie die Umweltzerstörung. Sie können direkt auftreten oder indirekt zu Folgeereignissen, wie der Unterbrechung von Lieferketten, führen.
  • Unter dem Transitionsrisiko versteht die NORD/LB finanzielle Verluste, die Instituten direkt oder indirekt infolge des Anpassungsprozesses hin zu einer kohlenstoffärmeren und ökologisch nachhaltigeren Wirtschaft entstehen können.

Im Rahmen der ESG-Risikoprüfung geht es in der NORD/LB darum, Risiken zu identifizieren, zu vermindern oder ggf. auszuschließen, um frühzeitig Geschäfts- und Reputationsrisiken im Interesse von KundenundBankzuerkennen und bestenfalls abzuwenden.Nachhaltigkeitsrisiken werden in diesem Prozess durch die zuvor dargestellten Ausschlusskriterien und bei der Sicherheitenbewertung berücksichtigt. Ausgangsbasis bei der Beurteilung und Bewertung des Risikopotenzials sind die Fachkompetenzen und Erfahrungen der Mitarbeiter, spezifische ESG-Richtlinien sowie die den Richtlinien zugrundeliegenden Regelwerke.

Die NORD/LB hat in ihren ESG-Richtlinien diverse Geschäftsausschlüsse formuliert. Dazu gehören bestimmte Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen im Bereich Pornografie sowie kontroversen Waffen. Zudem werden Geschäftsaktivitäten im Kreditgeschäft in den Bereichen Neubau von Atom- sowie Kohlekraftwerken, Bau von Staudämmen und Wasserkraftwerken in besonders schutzwürdigen Gebieten sowie Glücksspiel im Online-Segment ausgeschlossen.

SaarLB

Aufgrund ihres regionalen Geschäftsmodells ist die SaarLB mit ihrem Kreditgeschäft fast ausschließlich in Deutschland und Frankreich aktiv, mit starkem Fokus auf Saarland-Rheinland-Pfalz und Elsass-Lothringen. Ihre Kunden sind der Mittelstand, Projekt- und Immobilieninvestoren und die Gebietskörperschaften, institutionelle Anleger und vermögende Privatkunden. Die LBS als rechtlich unselbstständige Einheit innerhalb der SaarLB richtet ihr Angebot gemeinsam mit den saarländischen Sparkassen an alle Endkunden. Die SaarLB vermeidet Geschäftsbeziehungen, Kredit- und Anlageentscheidungen, die sie aus ethischen, ökologischen oder sozialen Gesichtspunkten nicht für vertretbar hält und hat eine eigene Nachhaltigkeits-Policy verabschiedet, die auch die Kunden-/Branchenakzeptanz regelt. So unterhält die SaarLB u. a. keine Geschäftsbeziehungen zu Rüstungsunternehmen und schließt Unternehmen mit Bezug zu kontroversen Waffen in ihren Eigenanlagen aus.

DekaBank

Die DekaBank ist gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften das Wertpapierhaus der Sparkassen und unterstützt die Sparkassen und deren Kundinnen und Kunden sowie institutionelle Investoren entlang des gesamten wertpapierbezogenen Investment- und Beratungsprozesses. Das Geschäftsmodell der Deka-Gruppe ist durch das Zusammenwirken von Asset Management und Bankgeschäft geprägt. In diesem Zusammenhang agiert die Deka-Gruppe als Finanzierer, Emittent, Strukturierer, Treuhänder, Asset-Servicing-Anbieter und Verwahrstelle. Die DekaBank befindet sich vollständig im Besitz der deutschen Sparkassen.

Grundlage für die Kreditgeschäfte bildet die Kreditrisikostrategie der Deka-Gruppe. Sie setzt, ausgehend von den in der Geschäftsstrategie der Deka-Gruppe niedergelegten Zielen und Leitplanken. Im Hinblick auf die Berücksichtigung von ESG-Kriterien im Kreditgeschäft hat die Deka-Gruppe nachhaltige Investitionsfelder definiert, in denen sie verstärkt aktiv sein will (Positivliste). Ergänzend zur Positivliste schließt die Deka-Gruppe in ihrer Negativliste der Kreditrisikostrategie verschiedene Kreditgeschäfte grundsätzlich aus (Negativliste).

  • Immobilienfinanzierungen: In der gewerblichen Immobilienfinanzierung konzentriert sich die DekaBank auf Finanzierungen in transparenten Märkten mit vorhandener Marktliquidität und sicherem rechtlichen Umfeld, die wegen ihrer Größe, Transparenz und Liquidität für das Geschäftsfeld Asset Management Immobilien von zentraler Bedeutung sind. Wirtschaftlichkeit sowie Umwelt- und Sozialkriterien werden für Immobilienkreditfinanzierungen bei jedem Neugeschäft analysiert und in die Due-Diligence-Prüfung einbezogen.
  • Spezialfinanzierungen: Die Spezialfinanzierungen der DekaBank setzen sich aus Transportmittelfinanzierungen, Infrastruktur- und Exportfinanzierungen sowie Sparkassen- und öffentlichen Finanzierungen Die DekaBank finanziert ausschließlich Transportmittel, die den aktuellen technischen Anforderungen hinsichtlich Treibstoffverbrauch und Umweltschutzrichtlinien entsprechen und am Ende der Kreditlaufzeit grundsätzlich nicht älter als 15 Jahre alt sind. Finanzierte Schiffe haben darüber hinaus eine Flagge zu führen, die vom Paris Memorandum of Understanding on Port State Control gelistet ist. Dadurch wird eine einheitliche Kontrolle der Schiffe in den Häfen, u.a. im Hinblick auf die Einhaltung von Sicherheits- und Sozialstandards, sichergestellt. Darüber hinaus werden, wie in der Positivliste festgelegt, nur Schiffe finanziert, die gemäß dem 2004 abgeschlossenen Ballastwasser-Übereinkommen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) ausgerüstet sind sowie die IMO 2020 Auflagen erfüllen. Im Infrastruktur- und Exportkreditportfolio (5,2 Mrd. Euro) der DekaBank entfallen rund 1,4 Mrd. Euro (2021: 1,4 Mrd. Euro) auf die Finanzierung erneuerbarer Energiegewinnung sowie deren Infrastruktur, darunter u. a. Windparks, Solarparks und Wasserkraftwerke. Die restlichen 3,8 Mrd. Euro (2021: 4,0 Mrd. Euro) entfallen mit 2,6 Mrd. Euro (2021: 2,6 Mrd. Euro) auf (Projekt-)Finanzierungen im Infrastrukturbereich, darunter auch Finanzierungen an Stadtwerken und Versorgern, die moderne und nachhaltige Infrastrukturinvestitionen insbesondere im Rahmen der Energiewende umsetzen, sowie mit 1,2 Mrd. Euro (2021: 1,4 Mrd. Euro) auf Exportfinanzierungen.

Innovative Partner für nachhaltige Transformation der Wirtschaft

Im Rahmen der Verbundstrategie stellen die Verbundunternehmen den Sparkassen ihr umfassendes Know-how sowie ihre Expertise im Bereich Nachhaltigkeit zur Verfügung und engagieren sich so für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsleistung der gesamten Sparkassen-Finanzgruppe. Durch die gezielte Entwicklung grüner und nachhaltiger Produkte unterstützen sie darüber hinaus den Beitrag der Sparkassen-Finanzgruppe für die nachhaltige Transformation unserer Produktions- und Lebensweise.

H9 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft

Die Umwandlung von Spareinlagen in Kredite für Menschen, Unternehmen und Kommunen in der jeweiligen Region ist der Kern der Geschäftstätigkeit der Sparkassen. Als Vermittlerin zwischen Anlegern und Kapitalsuchenden kann die Sparkasse in der Region finanzielle Ressourcen für den Klimaschutz sowie auch für soziale Aufgaben erschließen. Über die interne Refinanzierung verbindet die Sparkasse Erlöse aus den nachhaltigen Passivprodukten mit der Finanzierung von Investitionen mit einem ökologischen und/oder sozialen Nutzen, die sie entsprechend dokumentiert.

Die nachhaltigen Sparprodukte werden von der Sparkasse vor Ort ausgestaltet und angeboten. Über die Mittelverwendung und Ausgestaltung der nachhaltigen Sparprodukte können die Institute vor Ort auch eine breiter angelegte nachhaltige Entwicklung fördern und verstärken. Ein konkretes Beispiel ist der Sparkassenbrief „Impulsgeber Nachhaltigkeit“, dessen Mittel in die Finanzierung von Vorhaben, Projekten und Unternehmen fließen, die mit sozialer und ökologischer Verantwortung selbst Impulse für Nachhaltigkeit in der Region setzen.

Im Rahmen der „Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften“ haben die unterzeichnenden Institute ihr Ziel bekräftigt, Instrumente wie grüne Pfandbriefe oder grüne Sparbriefe zu entwickeln, damit sich ihre Kundinnen und Kunden an der Transformation beteiligen können.

H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)

Nachhaltigkeit in der Finanzanlage der Sparkassen-Finanzgruppe

Die Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe wirken in einem starken Verbund zusammen. Sie agieren als selbstständige Institute, vernetzen aber gleichzeitig ihre Leistungsangebote. Diese Synergieeffekte machen den Verbund effizient und schlagkräftig – und helfen gleichzeitig, zukünftige Trends zu erkennen und angemessene Antworten zu finden. Bei der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in der Kapitalanlage haben die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe in den vergangenen Jahren große Fortschritte erzielt.  Besondere Entwicklungen gab es auch 2022 im Bereich der nachhaltigen Anlageberatung sowie bei der Erweiterung der Produktpalette nachhaltiger Wertpapiere.

Die DekaBank als zentrales Wertpapierhaus sowie die Investmentgesellschaften der Landesbanken stellen für die Sparkassen ein umfassendes nachhaltiges Produktsortiment bereit, das sie 2022 nochmals überarbeitet und erweitert haben. Es umfasst eine Vielzahl von nachhaltigen Publikumsfonds sowie nachhaltige Zertifikate bzw. Anleihen. Das Angebot an nachhaltigen Wertpapieren soll konsequent weiter ausgebaut werden.

Die Verantwortung für die Definition und Integration von Nachhaltigkeitsstandards für die Eigenanlage (Depot A) und auch für die Kundenanlage (Depot B) liegt auf Institutsebene. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick, inwieweit Nachhaltigkeitsaspekte in den Sparkassen sowie in den Verbundinstituten der Sparkassen-Finanzgruppe (insbesondere der DekaBank und der Landesbanken) berücksichtigt werden.

Nachhaltigkeit in der Finanzanlage der Sparkassen

Nachhaltigkeit in der Kundenanlage (Depot B)

Die Sparkassen bieten allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu modernen Finanzdienstleistungen. Dazu gehören auch Produkte mit einem besonderen ökologischen und/oder sozialen Nutzen für Anlegerinnen und Anleger, die ihr Geld in sozial und ökologisch besonders verantwortlich handelnde Unternehmen und Institutionen investieren möchten. 

Nachhaltige Anlageberatung
Die Sparkassen haben bei der Einführung der nachhaltigen Anlageberatung eine Führungsrolle übernommen. Kommende gesetzliche Anforderungen haben sie gemeinsam mit ihren Verbundpartnern proaktiv und frühzeitig umgesetzt. Die technischen Voraussetzungen für die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung wurden bereits im Juni 2020 geschaffen und von den Sparkassen bereits frühzeitig freiwillig umgesetzt.

Seit Mai 2021 wird die nachhaltige Anlageberatung flächendeckend in allen Sparkassen Deutschlands umgesetzt. Jede Kundin und jeder Kunde einer Sparkasse wird verpflichtend in jeder Beratung gefragt, ob sie oder er Interesse an nachhaltigen Wertpapieren hat. Bei einer positiven Antwort werden in der Beratung entsprechend ein oder mehrere nachhaltige Produkte empfohlen. Im Rahmen der nachhaltigen Anlageberatung werden ESG-Strategieprodukte und Impact-Anlagen als nachhaltige Produkte ausgewiesen.

  • ESG-Strategieprodukte: Bei einem ESG-Strategieprodukt verfolgt der Produkthersteller mit Blick auf das dem Produkt zugrunde liegende Investment beziehungsweise den Basiswert eine nachhaltige Strategie. Meist handelt es sich dabei um den sogenannten Best-in-Class-Ansatz. Danach investiert ein Investmentfonds nur in Unternehmen, die zum Beispiel mindestens ein bestimmtes Nachhaltigkeitsrating bei einer unabhängigen Ratingagentur aufweisen. Der Best-in-Class-Ansatz zielt darauf ab, dass Gelder in Unternehmen fließen, die sich – gemessen an der jeweiligen Branche – durch besondere Anstrengungen im Bereich Nachhaltigkeit auszeichnen.
  • Auswirkungsbezogene Produkte (Impact Investment): Mit einem Impact-Produkt fördern Anleger den Übergangsprozess in Richtung mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft. Ein Impact-Investment zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass mit dem investierten Geld eine positive und messbare Auswirkung auf Umwelt und Gesellschaft geschaffen wird. Der vom Kunden entrichtete Anlagebetrag wird also gezielt in Unternehmen investiert, die durch ihr Produkt- oder Dienstleistungsangebot sowie durch ihr unternehmerisches Verhalten aktiv zu der Erfüllung eines oder mehrerer der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele beitragen.

Umfassende Schulungen
Auch die Schulungen der Wertpapierberaterinnen und Wertpapierberater in den Sparkassen wurde 2020 intensiviert, damit sie die jeweils von ihnen empfohlenen nachhaltigen Finanzinstrumente umfassend kennen und beurteilen können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot kontinuierlich vermittelt.

Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A)

Die Refinanzierung der Sparkassen erfolgt im Wesentlichen über Kundeneinlagen oder Förderbanken; die Eigenanlage erfolgt in risikoärmere Anlageformen. Im Rahmen der „Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften“ haben die unterzeichnenden Institute das Ziel bekräftigt, Methoden zur Abschätzung der Klimaauswirkungen in ihren Anlageportfolios weiterzuentwickeln.

Die DekaBank bietet den Sparkassen beispielsweise die Möglichkeit, mit dem „Deka Treasury-Kompass einen detaillierten Nachhaltigkeitscheck für ihre Eigenanlagen durchzuführen, der auf den Kriterien des UN Global Compact basiert. Der „Deka Research Hub unterstützt die Sparkassen ebenfalls dabei, Nachhaltigkeitskriterien bei ihrer Kapitalanlage zu berücksichtigen. Er bietet umfassende Analysen zu Emittenten von Pfandbriefen und anderen Wertpapieren. Einer der insgesamt vier Analysebausteine liefert Informationen zu den Nachhaltigkeitsleistungen und -ratings der Emittenten. In Zusammenarbeit mit der imug rating GmbH werden u. a. Informationen über mögliche Verstöße der Emittenten gegen die Prinzipien des UN Global Compact sowie zur Gesamtqualität des Nachhaltigkeitsmanagements bereitgestellt.

Nachhaltigkeit in der Finanzanlage der Verbundunternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe

Übergeordnete Nachhaltigkeitsstandards im Investment-Prozess

Die Verbundunternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe haben Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Investment-Prozesse eingebunden. Auf der Grundlage des sogenannten „Verbändekonzepts“ der Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände „Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK)“ sind Nachhaltigkeitsaspekte für die Investitionsentscheidungen oder die Auswahl der Basiswerte definiert und in die Prozesse integriert.

Im Rahmen des Verbändekonzepts werden für Fonds und Zertifikate drei Stufen für die Berücksichtigung von ESG-Kriterien definiert: Produkte der Kategorien „Basic“, „ESG“ und „ESG-Impact“. Für nachhaltige Finanzinstrumente (sog. ESG-Strategieprodukte) sind im Verbändekonzept Mindestausschlüsse definiert. Dies bedeutet, dass die Produktanbieter bei einem nachhaltigen Produkt nicht in bestimmte Unternehmen investieren (bei Investmentfonds), die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen, oder diese Unternehmen nicht als Basiswert zugrunde legen (bei Zertifikaten). Nach der Definition des Verbändekonzepts muss ein nachhaltiges Produkt der Klasse „ESG“ oder „ESG-Impact“ die nachfolgenden Mindestausschlüsse berücksichtigen:

  • Geächtete Waffensysteme 0 %
  • Rüstungsgüter > 10 %
  • Tabakproduktion > 5 %
  • Kohle > 30 %
  • Schwere Verstöße eines Unternehmens gegen den UN Global Compact

Ergänzend dazu haben die Landesbanken, die DekaBank als zentrales Wertpapierhaus der Sparkassen sowie fast alle öffentlichen Versicherer die „Principles for Responsible Investment“ der Vereinten Nationen (UN PRI) unterzeichnet. Damit verpflichten sie sich dazu, ökologische, soziale und governancebezogene Aspekte in ihre Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich aufzunehmen.

In der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen übergeordneten Nachhaltigkeitsrichtlinien zusammengefasst, die von den Verbundunternehmen angewendet werden (Stand 31.08.2023). Die Angaben werden nach Bedarf unterjährig aktualisiert.

Übergeordnete Nachhaltigkeitsstandards im Investment-Prozess
Standard Verbundunternehmen
BVI-Wohlverhaltensregeln BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Deka Bank Deutsche Girozentrale, Deka Immobilien Investment GmbH, Deka Investment GmbH, Deka Vermögensmanagement GmbH, Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH
Equator Principles DekaBank
Green Bond Principles DekaBank, Helaba, LBBW, BayernLB
ILO-Kernarbeitsnormen DekaBank, LBBW
UK Slavery Act DekaBank, LBBW, BayernLB
UN Global Compact BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, DekaBank, Helaba, LBBW, NORD/LB, Berlin Hyp (Unterstützer), BayernLB
UN Principles for Responsible Banking (PRB) Helaba, LBBW, BayernLB
UN Principles for Responsible Investment (PRI) BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (Investment Manager), BGV Badische Versicherungen (Asset Owner), BW Equity GmbH (Service Provider), DekaBank Deutsche Girozentrale (Asset Owner), Deka Immobilien Investment GmbH (Investment Manager), Deka Investment GmbH (Investment Manager), Deka International S. A. (Investment Manager), Deka Vermögensmanagement GmbH (Investment Manager), Frankfurter Bankgesellschaft, Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH (Investment Manager), LBBW (Asset Owner), LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH (Investment Manager), NORD Holding UBG mbH (Investment Manager), Öffentliche Sachversicherung Braunschweig (Asset Owner), Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig (Asset Owner), Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse (Asset Owner), Provinzial Holding AG (Asset Owner), Sparkassen-Versicherung Sachsen (Asset Owner), SV Sparkassen Versicherung (Asset Owner), Sparkassen Pensionskasse AG (Asset Owner), Versicherungskammer Bayern (Asset Owner), VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover (Asset Owner), Weberbank Actiengesellschaft (Investment Manager), WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH (Investment Manager)

Institutsspezifische Nachhaltigkeitsstandards für die Kundenanlage (Depot B)

DekaBank

Die Deka-Gruppe ist davon überzeugt, dass die Berücksichtigung von ESG-Kriterien Anlageentscheidungen langfristig verbessert, da die Bewertung von Chancen und Risiken von Kapitalanlagen durch die Miteinbeziehung sinnvoll ergänzt wird. Die Deka Investment GmbH hat das klassische Dreieck der Kapitalanlage – Rendite, Risiko und Liquidität – bereits vor einigen Jahren um Nachhaltigkeitsaspekte erweitert und für von ihr gemanagte Fonds unabhängig von einer nachhaltigkeitsbezogenen Ausrichtung Nachhaltigkeitsstandards definiert. So investieren die von der Deka Investment GmbH gemanagten Fonds nicht in Unternehmen, die kontroverse Waffen wie Anti-Personen-Minen oder Cluster-Munition („Streubomben“) herstellen. Die von der Deka Investment GmbH gemanagten Publikumsfonds schließen außerdem Hersteller von Handfeuerwaffen sowie maßgeblich im Kohlebereich tätige Unternehmen vom Investment aus. Zudem emittiert die Deka-Gruppe keine Produkte, die unmittelbar die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden. Insgesamt managte die Deka-Gruppe zum 31. Dezember 2022 108 Retail-Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen mit einem Volumen von 31,4 Mrd. Euro. Die Netto-Zuflüsse beliefen sich im Berichtsjahr auf 2,7 Mrd. Euro.

Ein aktueller Überblick über das kontinuierlich wachsende Angebot an Anlagelösungen mit Nachhaltigkeitsmerkmalen findet sich auf den folgenden Websites:

Unternehmensdialog und Stimmrechtsausübung
Der direkte Dialog mit den Unternehmen, deren Aktien und Anleihen ein Investor hält, und die Ausübung des mit Aktien verbundenen Stimm- und Rederechts auf Hauptversammlungen sind zunehmend wichtige Instrumente der nachhaltigen Kapitalanlage. Die Deka Investment GmbH nutzt Abstimmungen und Engagement, um den Wert ihrer Kapitalanlagen zu schützen und eine nachhaltige Entwicklung in den Unternehmen zu unterstützen. Im Fokus stehen dabei vor allem die Reduktion der CO2-Emissionen und die Klimastrategien der Unternehmen sowie die Einhaltung der im Rahmen des UN Global Compact definierten Normen zu Menschen- und Arbeitsrechten. Daneben wird die Wahrung von Grundstandards hinsichtlich des Managements von Biodiversität und gesundheitlichen Auswirkungen von Produktion und Produkten berücksichtigt.

BayernLB

Mit einem verwalteten Volumen von ca.97 Milliarden Euro (per 31.12.2022) und als hundertprozentige Tochter der BayernLB ist die BayernInvest regional verwurzelt mit dem Blick auf das internationale Marktgeschehen und die Welt von morgen. Die BayernInvest zählt zu den ersten deutschen Asset-Managern, die bereits im Jahr 2011 die „United Nations Principles for Responsible Investment (UN PRI)“ unterzeichneten.

Die BayernInvest unterstützt im Rahmen ihrer Mitgliedschaft beim UN Global Compact dessen zehn Prinzipien aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung und setzt dazu entsprechende Maßnahmen innerhalb der Gesellschaft um.

Des Weiteren ist die BayernInvest Mitglied im CDP (Carbon Disclosure Project), einer Non-Profit-Organisation, die das globale Offenlegungssystem für Investoren, Unternehmen und Regierungen betreibt, um deren Umweltauswirkungen zu erfassen.

Die BayernInvest unterstützt auch die Initiative TCFD (Task Force for Climate-related Financial Disclosures), welche die Berichterstattung über klimabezogene Finanzinformationen verbessern und ausweiten möchte. Bei der BayernInvest ist die Analyse von ESG-Aspekten integraler Bestandteil jedes Investmentprozesses im Portfoliomanagement. Ziel ist es, alle in eigener Verantwortung gemanagten Publikumsfonds in Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen zu bringen.

Die BayernInvest berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und hat dafür interne Strategien eingerichtet. Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können in den Kategorien Umwelt, Soziales und Governance auftreten.

Die Möglichkeit zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen im Markt ab. Nicht für alle Vermögensgegenstände, in die die BayernInvest über die verwalteten Fonds und Mandate investiert, sind die benötigten Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden. Die Gesellschaft wird die Datenlage regelmäßig überprüfen und zu gegebener Zeit über die Möglichkeit der Berücksichtigung von wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bei Anlageentscheidungen in weitere Vermögensgegenstände und in weitere Produkte entscheiden.

Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)

Auf Konzernebene gelten für Kundenanlagen die allgemeinen Ausschlusskriterien für alle Investments der Helaba analog zum Sustainable Lending Framework. Mit der künftigen Umsetzung des Sustainable Investment Framework werden entsprechende Vorgaben für das nachhaltige Asset Management auf Gruppenebene geschaffen. So wächst ein umfassendes Sustainable-Finance-Rahmenwerk, das auf die Helaba und ihre Kunden zugeschnitten ist – und mit dem sie gezielt diejenigen Wirtschaftsaktivitäten und -zweige finanzieren und in sie investieren kann, die zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Das seit 2021 deutlich ausgebaute Sustainable Finance Advisory hat die Beratung der Kunden (Firmen- wie Sparkassenkunden) zu Nachhaltigkeit in 2022 intensiviert, um der zunehmenden Nachfrage nach spezifischer Beratung und individueller Strukturierung von nachhaltigen Finanzierungslösungen zu begegnen. Mit niedrigschwelligen Produktangeboten erschließt die Helaba insbesondere auch Kundengruppen, die erst am Anfang des Transformationspfads stehen und über Sustainable Finance-Maßnahmen ihr Geschäftsmodell beziehungsweise ihre strategische Steuerung auf Nachhaltigkeit umstellen wollen.

Das Asset Managements der Helaba für institutionelle Kunden im Rahmen der Verwaltung von auf Fonds im Geschäftsbereichs Asset Management Liquide liegt im Verantwortungsbereich der Helaba Invest. Das Wealth Management, das innerhalb der Helaba im Wesentlichen bei der Frankfurter Bankgesellschaft angesiedelt ist, orientiert sich an den Vorgaben der Sparkassen-Finanzgruppe. Vorgaben zu Nachhaltigkeit im Wealth Management sind in der Policy Vermögensverwaltung der Frankfurter Bankgesellschaft definiert.

Landesbank Baden-Württemberg/LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH

Die LBBW Asset Management bietet bereits seit 2002 ihren privaten und institutionellen Kundinnen und Kunden Anlageprodukte und Mandate mit Nachhaltigkeitsmerkmalen an, bei denen neben Rendite- und Risikoüberlegungen auch nichtfinanzielle Kriterien (ESG-Kriterien) in der Anlagestrategie einbezogen werden.

Die LBBW Asset Management hat im Rahmen der seit dem 10. März 2021 geltenden Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) einen neuen Klassifizierungsansatz hinsichtlich der ESG-Ausgestaltung eingeführt. Die Anlageprodukte sind gemäß Artikel 6, 8 und 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert und im Reporting werden alle Produkte, die den Kriterien in Artikel 8 und 9 entsprechen, dem „ESG-Vermögen“ zugewiesen. In Übereinstimmung mit den sich entwickelnden Vorschriften und Branchenstandards wird der Klassifizierungsansatz weiterentwickelt und verfeinert.

Seit dem 2. August 2022 gelten zudem neue Vorschriften im Kontext der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II), so dass die LBBW Asset Management weitere Nachhaltigkeitsdaten zu ihren Publikumsfonds publiziert, die im Rahmen von Nachhaltigkeitspräferenzabfragen im Beratungsprozess für Privatkunden relevant sind.

Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH schließt bei allen Anlageprodukten und Mandaten Investitionen in Unternehmen aus, die Streumunition oder Antipersonenminen herstellen, die gemäß internationalen Konventionen bzw. Verträge geächtet sind.

Die aktive und verantwortungsvolle Wahrnehmung der Aktionärsrechte für Anleger ist für die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH ein wichtiges Element ihrer treuhänderischen Verpflichtungen. Dazu zählen insbesondere die aktive Ausübung der Stimmrechte auf Hauptversammlungen (»Proxy Voting«) sowie der konstruktive Unternehmensdialog (»Engagement«). Zur Ausübung der Stimmrechte kooperiert die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH mit einem externen Dienstleister. Die Abstimmungsrichtlinien orientieren sich an den Richtlinien des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.

Nord/LB

Das Depot-B-Geschäft der NORD/LB agiert nach dem sogenannten „Best-in-Class“-Ansatz, d. h. auf Grundlage des Kundenbedürfnisses und/oder Kundenwunsches bieten wir unabhängig von übergeordneten Kriterien und Anbietern das beste Produkt in der jeweiligen Assetklasse an. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung erfolgt in erster Linie über die Auswahl der Finanzinstrumente, die die NORD/LB in der Beratung anbietet. Die für die Produktauswahl fachlich zuständige Organisationseinheit entscheidet im Rahmen des der Anlageberatung vorgelagerten Produktauswahlprozesses, welche Finanzinstrumente unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften in das Beratungssortiment aufgenommen werden. Hierfür kooperiert die NORD/LB eng mit Produktpartnern und Researchpartnern (Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und dritte Anbieter). Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen die NORD/LB ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition ihrer Kundinnen und Kunden haben könnte.

Für ihre individuelle Vermögensverwaltung und für die hauseigenen Fonds hat die NORD/LB Nachhaltigkeitsstandards definiert:

  • Environmental: Kohleabbau und -verstromung, Kern-/Atomenergie, übermäßige Umweltverschmutzung/-schädigung
  • Social: Alkohol, Glücksspiel, schwere Menschenrechtsverstöße (z. Kinder- und Zwangsarbeit), Pornografie, Tabak, schwere Verstöße gegen Sozialstandards (z. B. Arbeitsbedingungen), Waffen/Rüstung
  • Governance: schwere Verstöße in Bezug auf Korruption/Bestechung, Mindest-ESG-Rating, unfreie Staaten, schwere Verstöße gegen den UN Global Compact

Strengere Kriterien gelten für die hauseigenen Fonds der BLSK. Insbesondere im Themenfeld „Environmental“ finden zusätzlich folgende Kriterien Anwendung: Palmöl, Biozide, konventionelle & unkonventionelle Öl- und Gasförderung.

Verbundunternehmen

Ende 2019 haben sich die Versicherungen der Sparkassen zu den „Principles for Responsible Investment“ der Vereinten Nationen (UN PRI) bekannt. Die öffentlichen Versicherer engagieren sich unter anderem beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in der Ausarbeitung konkreter Nachhaltigkeitsmaßnahmen und unterstützen ausdrücklich die kürzlich veröffentlichten Nachhaltigkeitsziele der deutschen Versicherungswirtschaft. Danach strebt die Branche unter anderem die Klimaneutralität der Unternehmen bis 2025 und klimaneutrale Kapitalanlagen gemäß den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens bis 2050 an.

Einen wichtigen Schritt haben die Versicherungsunternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe bereits unternommen: Sie wollen zukünftig mehr Einfluss auf Unternehmen nehmen, in die sie investieren, und dort nachhaltige unternehmerische Entscheidungen voranbringen. Dazu arbeiten sie  verstärkt mit der Deka Investment als strategischem Partner zusammen, deren Spezialisten für Nachhaltigkeit und Corporate Governance bei der Umsetzung von Voting und Engagement unterstützen werden. Dass Investoren nicht nur passiv vom Wachstum eines Unternehmens profitieren, sondern sich auch aktiv in strategische Prozesse einbringen sollen, ist eine zentrale Forderung vieler Nachhaltigkeitsbefürworter. Den Unternehmen im Verband der öffentlichen Versicherer (VöV) geht es dabei vor allem um konstruktiven Dialog. Aktive Eigentümerschaft (englisch: active ownership) bedeutet in diesem Sinne, die Einflussmöglichkeiten, die sich als Investor bieten, konstruktiv und proaktiv auszunutzen, um nachhaltige Prozesse anzustoßen und weiterzutragen. Wie wirksam eine solche Mitwirkung von Investoren sein kann, hat sich in den vergangenen Monaten häufig gezeigt. Immer öfter kommt es zum Beispiel vor, dass sich engagierte Aktionäre anlässlich von Hauptversammlungen organisieren, um strukturelle oder strategische Änderungen durchzusetzen.

Institutsspezifische Nachhaltigkeitsstandards für die Eigenanlage (Depot A)

DekaBank

Seit Juli 2014 setzt die DekaBank für Neuinvestitionen ihrer Eigenanlagen einen im Zeitverlauf weiterentwickelten Nachhaltigkeitsfilter ein. In Anlehnung an den UN Global Compact umfasst dieser einen Katalog von Ausschlusskriterien für die Themenfelder Umwelt, Menschen- und Arbeitsrechte sowie Korruption. Wertpapieremittenten, die gegen eines oder mehrere dieser Ausschlusskriterien verstoßen, werden vom Neuinvestment ausgeschlossen.

Ausgeschlossen sind insbesondere Eigenanlagen in Unternehmen, die

  • einen Umsatzanteil von mehr als 30 Prozent aus Kohleförderung und/oder mehr als 40 Prozent aus Kohleverstromung generieren,
  • einen Umsatzanteil von mehr als 10 Prozent aus Teersanden, Ölschiefer oder unkonventionellen Fördermethoden, insbesondere Arctic Drilling und Ultra Deep Offshore, generieren
  • gegen international anerkannte Prinzipien im Bereich der Menschen- und Arbeitsrechte sowie Unternehmensführung und -verhalten verstoßen (z.B. ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work, Vorgaben des UN Global Compact, OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen).

Zum 31. Dezember 2022 wurden 100 Prozent der Eigenanlagen in Wertpapieren mit einem Nominalvolumen von rund 9,7 Mrd. Euro (2021: 8,7 Mrd. Euro) sowie 0,7 Mrd. Euro in Spezialfonds unter Nutzung der Kriterien des Eigenanlagefilters gemanagt.

BayernLB

Folgende Geschäftstätigkeiten schließt die BayernLB kategorisch aus:

  • Geschäftstätigkeit mit Personen oder Unternehmen, die von Personen geleitet werden, die aufgrund von Konkurs- oder Insolvenzdelikten, schwerwiegenden Vermögensdelikten oder aufgrund von wirtschaftskriminellen Handlungen rechtskräftig verurteilt sind.
  • Geschäftstätigkeit, die in Verbindung mit illegalen Geschäftsvarianten stehen (z. B. bei Waffen-, Drogen-, Menschen- oder Organhandel/-Schmuggel, Sklaverei).
  • Geschäftstätigkeit, die in Verbindung mit Prostitution, sexueller Ausbeutung, Pornographie steht.
  • Geschäftstätigkeit, die in Verbindung mit ausbeuterischer (Kinder-)Arbeit bzw. Zwangsarbeit steht.
  • Geschäftstätigkeit, die zur Hinterziehung und/oder Verkürzung von Abgaben bzw. Steuern oder zur Verschleierung und/oder unlauteren wesentlichen Begünstigung solcher Sachverhalte im eigenen oder einem anderen Land dient.
  • Geschäftstätigkeit, die in Verbindung mit der gezielten Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten steht (z. B. Produktpiraterie).

Auch für die Handels- und Kapitalmarktgeschäfte hat die BayernLB feste Regeln definiert:

Ausschlusskriterien

  • Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln: Die BayernLB betreibt keine Spekulationsgeschäfte im Zusammenhang mit Grundnahrungsmitteln. In diesem Sinne investiert der Konzern weder direkt in Grundnahrungsmittel noch indirekt in Derivate, die die Preisentwicklung und/oder Knappheit von Grundnahrungsmitteln direkt abbilden bzw. darauf spekulieren. Ausgeschlossen hat der BayernLB- Konzern zudem die Finanzierung von Spekulationsgeschäften mit Grundnahrungsmitteln. Das Tochterunternehmen BayernInvest investiert in aktiv gemanagten Mandaten und Fonds nicht in Einzelrohstoff-Exposure auf Nahrungsmittel. Dieser Ausschluss schließt das Management der eigenen Publikumsfonds sowie der Drittinitiatoren-Publikumsfonds, die durch die BayernInvest administriert sind, mit ein.
  • Keine Investments in kontroverse Waffen: Die BayernInvest schließt in den von ihr gemanagten Mandaten grundsätzlich Investments in Unternehmen aus, die kontroverse Waffen herstellen. Hierzu gehören auch Waffen, die wie Anti- Personenminen und Streumunition durch Konventionen international geächtet sind.

Transparenz im Devisenhandel
Mit der Unterzeichnung des FX Global Code unterstützt die BayernLB die Integrität im institutionellen Devisenhandel. Der FX Global Code wurde von Zentralbanken und Marktakteuren aus 16 Ländern entwickelt und definiert einheitliche Standards für den internationalen Handel mit Devisen.

Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)

Die in der Risikostrategie der Helaba definierten Grundsätze und Ausschlusskriterien gelten auch für die Eigenanlagen der Bank (Depot A). Um die Anforderungen zur Nachhaltigkeit auch bei der Eigenanlage anwenden zu können, wurden die Anlagerichtlinien um entsprechende Ausschlusskriterien ergänzt. Somit gelten auch bei der Eigenanlage gleichwertige Anforderungen zur Nachhaltigkeit wie bei der Kreditvergabe. Darüber hinaus müssen die in Spezialfonds gemanagten Anlagen im Durchschnitt ein Mindestrating für Nachhaltigkeit erfüllen. Emittenten von Wertpapieren mit schlechtem Nachhaltigkeitsrating werden damit aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen.

Im Bereich der Eigenanlage orientiert sich die Klassifikationslogik für nachhaltige Investments am Sustainable Lending Framework der Helaba Gruppe. Die Klassifikation baut somit auf bestehenden Regelungen und Prozessen aus dem Kreditgeschäft auf und stellt eine Konsistenz zwischen Kreditgeschäft auf der einen und Investmentgeschäft der Eigenanlage auf der anderen Seite sicher.

Die Bestimmung der nachhaltigen Finanzierungen anhand des Sustainable Lending Frameworks ist der erste Schritt hin zu einer ganzheitlichen Impact-Messung und -Steuerung. Seit Ende 2022 erarbeitet die Helaba auch ein Sustainable Investment Framework (SIF), welches das Sustainable Lending Framework und das Green Bond Framework flankiert und somit das Sustainable Finance Framework komplettieren soll. Das SIF dient als Rahmenwerk für die nachhaltige Geldanlage der Helaba Gruppe wird auf den bestehenden Rahmenwerken und Policies der Helaba Gruppe aufbauen. Diese sind im Wesentlichen die bereits seit Jahren in der Risikostrategie der Helaba-Gruppe integrierten Ausschlussbedingungen, die ESG-Investment-Policy der Helaba Invest und die ESG-Policy für die Frankfurter Bankgesellschaft Gruppe. Es wird sowohl für die Eigenanlage der Helaba, einschließlich der WIBank, der LBS, der Helaba Invest, der Frankfurter Bankgesellschaft und der Frankfurter Sparkasse als auch für Teile des Asset Managements gelten.

Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)

Mit Unterzeichnung der »Principles for Responsible Investment« der Vereinten Nationen (UN PRI) hat sich die LBBW im Jahr 2009 freiwillig dazu verpflichtet, Aspekte, die die Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft sowie Grundsätze der Unternehmensführung betreffen (ESG-Kriterien, Environment, Social, Governance) verstärkt in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich einzubeziehen.

Für die Investments der LBBW sind alle konzernweiten Regelungen wie z. B. der Code of Conduct, die Firmenausschlussliste sowie die Kreditregelwerke zur Vermeidung von Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzierungen verbindlich.

In 2022 wurde eine einheitliche ESG-Anlagerichtlinie für das gesamte Depot A in Kraft gesetzt, die sich an anerkannten Standards und Selbstverpflichtungen der LBBW orientiert. Sie enthält neben einer Ausschlussliste für Staaten insbesondere auch branchenspezifische Regelungen. Damit wurden die Standards im Kundengeschäft auch für das Investmentbuch übernommen.

SaarLB

Die SaarLB hat ihre Eigenanlagen im Jahr 2016 durch eine unabhängige Nachhaltigkeitsratingagentur auf Nachhaltigkeitskriterien untersuchen lassen (Best-in-Class-Analyse und umfassende Ausschlussanalyse, Vollerhebung Staaten und Unternehmen). Auf dieser Basis hat die Bank im Jahr 2017 ihre Akzeptanzpolitik für ihre Eigenanlagen neu erarbeitet und ab dem 01. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Im Jahr 2020 wurde diese im Rahmen der Erarbeitung einer eigenen Nachhaltigkeits-Policy neu ausgestaltet.

Für ihre Eigenanlagen (Depot A) schließt die Bank (SaarLB und LBS) Neugeschäft aller Unternehmen aus, die an Entwicklung, Produktion, Wartung, Nutzung, Lagerung, Vertrieb, Transport oder Handel folgender kontroverser Waffen oder deren Kernkomponenten beteiligt sind: Antipersonenminen, Atomwaffen, biologische und chemische Waffen, Streumunition, blind machende Laserwaffen, Brandwaffen sowie nicht auffindbare Fragmentwaffen.

Bei für die SaarLB und die LBS aktiv gemanagten Fonds sind Unternehmen ausgeschlossen, die Antipersonenminen, Atomwaffen, biologische und chemische Waffen oder Streumunition produzieren. Entsprechende Investments werden mittels einer Ausschlussliste eines unabhängigen Nachhaltigkeitsanalysehauses vermieden, die regelmäßig aktualisiert wird. Die Umsetzung erfolgt in allen Anlageklassen. Daneben schließt die SaarLB Termingeschäfte mit Agrarrohstoffen und Sekundenhandel grundsätzlich aus.