Geschäftsbetrieb - DSGV - 2022 - Bericht an die Gesellschaft

Geschäftsbetrieb

Nachhaltigkeit im Geschäftsbetrieb

Aufgrund ihrer besonderen, dem Gemeinwohl verpflichteten öffentlichen Aufgabe der Bereitstellung von Finanzdienstleistungen zum Wohle der Allgemeinheit leisten Sparkassen nicht nur einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung, sondern richten auch ihren Geschäftsbetrieb an Nachhaltigkeitsaspekten aus.

In Anlehnung an unsere zentralen Werte werden soziale und ökologische Mindeststandards wie die Achtung der Menschenrechte und umweltverträgliches Handeln auf Institutsebene entlang aller Bereiche des Geschäftsbetriebs umgesetzt und an allen Kontaktpunkten mit Stakeholdergruppen integriert. Die Einhaltung dieser Nachhaltigkeitskriterien erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern und Dienstleistern.

H11 Achtung der Menschenrechte

Bewertung von Risiken im Bereich Achtung der Menschenrechte

Grundlage für die Geschäftstätigkeit der Sparkassen sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Beschäftigten, Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister kommen überwiegend aus dem Geschäftsgebiet.

Marktdynamiken, veränderte Betriebsbedingungen, neue Geschäftsbeziehungen etc. können jedoch immer wieder potenziell oder tatsächlich Auswirkung auf die Risikosituation im Bereich der Menschenrechte haben. Daher handeln Sparkassen stets im Bewusstsein, dass die Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten eine kontinuierliche Aufmerksamkeit auf den verschiedenen Ebenen des Unternehmens erfordert.

Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte Compliance-Kultur sind die Grundlagen der Geschäftstätigkeit in den Sparkassen. Alle relevanten Geschäftsprozesse werden durch Compliance-Funktionen in den Instituten überwacht. Für die Beschreibung und Bewertung möglicher Risiken werden in der Regel neben dem Risikomanagement auch andere fachlich zuständige Unternehmensbereiche eingebunden. So wird sichergestellt, dass diese Unternehmensbereiche in die Verantwortung für den Umgang mit Menschenrechten eingebunden sind.

Für die Beschäftigten der Sparkassen werden die Kernarbeitsnormen der „Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“ eingehalten. Sparkassen befolgen die gesetzlichen und tariflichen Anforderungen an Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung.

Über die etablierten Regelungen und Prozesse in den Sparkassen können menschenrechtliche Risiken frühzeitig identifiziert und falls notwendig mit geeigneten Maßnahmen minimiert oder verhindert werden. Einzelheiten zu materiellen Risiken legen die Institute im Risikobericht im Rahmen des Lageberichts offen.

Achtung der Menschenrechte

Für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe gehören die Achtung der Menschenrechte und die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit zu ihrem Selbstverständnis.

Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt deutschem und europäischem Recht sowie der Einhaltung internationaler Abkommen. Die Achtung der Menschenrechte ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Deutschland ist Vertragsstaat der wichtigen Menschenrechtsabkommen der UN und ihrer Zusatzprotokolle (Zivilpakt, Sozialpakt, Antirassismuskonvention, Frauenrechtskonvention, Antifolterkonvention, Kinderrechtskonvention, Behindertenrechtskonvention, Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen). Zuletzt wurde von Deutschland das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter sowie die Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Beide sind seit 2009 in Kraft. Deutschland hat als erster europäischer Staat auch das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention ratifiziert, das ein Individualbeschwerdeverfahren ermöglicht.

Auch bei der Beachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten und der Vorkehrungen zu deren Einhaltung befolgen Sparkassen deutsches und europäisches Recht. Wir orientieren uns darüber hinaus an z. B. den Vorgaben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Erklärungen und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO- Kernarbeitsnormen), der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, den Prinzipien des UN Global Compact, der Charta der Vielfalt der Vereinten Nationen sowie den Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Bankwesen (PRB).

Die Sparkassen bekennen sich zur Achtung der allgemeinen, international anerkannten Menschenrechte. Dieses Bekenntnis schließt unsere Verpflichtung mit ein, im eigenen Geschäftsbereich, beim Produkt- und Dienstleistungsangebot im Kerngeschäft sowie in eigenen Liefer- und Wertschöpfungsketten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen mit größtmöglicher Sorgfalt nachzukommen. Diese Vorgabe findet auch verstärkt auf Institutsebene Einzug in die Geschäftsstrategien, Nachhaltigkeitsstrategien sowie in allen in diesem Zusammenhang relevanten Richtlinien.

Die Achtung der Menschenrechte und die Wahrnehmung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten stehen im Einklang mit unseren Grundwerten als Sparkasse. Unser Gründungsprinzip fußt auf Respekt, Fairness und Rücksichtnahme gegenüber benachteiligten Personen. Diese Werteorientierungen schließen das Bekenntnis zu Demokratie, Toleranz, Vielfalt und Chancengleichheit mit ein und sind unerlässlich für eine verantwortliche und kundenorientierte Unternehmensführung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkassen sind dazu angehalten, bei allen unternehmensinternen sowie bei allen externen geschäftlichen Aktivitäten aufrichtig, ethisch einwandfrei, fair, verlässlich und nachhaltig zu handeln und die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen. Dies erwarten die Sparkassen auch von ihren Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und Dienstleistern.

Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkassen und ihrer Verbundpartner werden die Kernarbeitsnormen derInternationalen Arbeitsorganisation (ILO)“ eingehalten. Für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe ist die Gleichbehandlung der Beschäftigten Teil ihres Selbstverständnisses. Sie setzen gesetzliche und tarifliche Anforderungen um, etwa in den Bereichen Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung. Darüber hinaus engagieren sie sich für familienfreundliche Arbeitsbedingungen und langfristige Entwicklungsperspektiven ihrer Beschäftigten. Zudem können sich die Beschäftigtne im Rahmen von Beschwerderechten, Personalentwicklungsprozessen und Feedback-Mechanismen in die Weiterentwicklung der Institute einbringen. Die Umsetzung und Berichterstattung zu diesem Aspekt erfolgt auf Institutsebene.

In Richtlinien, internen Arbeitsanweisungen sowie in Betriebsvereinbarungen sind alle wesentlichen Regelungen festgehalten, die den Beschäftigten als Orientierung dienen können, um die Prinzipien und Werte der jeweiligen Sparkasse im täglichen Handeln umzusetzen. Viele Sparkassen haben die wesentlichen Inhalte dieser Regelungen in Form von Grundsatzerklärungen zur Achtung der Menschenrechte oder als Verhaltenskodizes auf ihren Webseiten veröffentlicht, so dass sich die Öffentlichkeit über die Haltung der jeweiligen Sparkasse zum Schutz der persönlichen und kollektiven Rechte der Beschäftigten und Geschäftspartner, zum Umgang miteinander, zur Ablehnung von Benachteiligung oder Diskriminierung von Menschen etc. ein Bild machen kann.

Die Sparkassen erkennen das Recht der Mitarbeitenden auf den Schutz ihrer persönlichen Daten an und geht mit allen mitarbeiterbezogenen Daten gesetzeskonform um. Konkretisiert wird dies auf Institutsebene, zum Beispiel durch Betriebsvereinbarungen zur DSGVO und der Ernennung von Datenschutzbeauftragen. Zur Gesundheitsprävention sind umfassende System von Sensibilisierungs-, Motivations- und Umsetzungshilfen etabliert, die das Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeitenden fördern und stärken.

Sparkassen bieten allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleiche Beschäftigungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten entsprechend ihren Zielen und Fähigkeiten. Für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind in nahezu allen Instituten besondere Programme und Maßnahmen aufgelegt, zum Beispiel zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen, zur Gewinnung von Frauen auch für Führungspositionen etc. sowie Beauftragtenstellen eingerichtet.

Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden beachtet.

Die Sparkassen entlohnen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair, leistungsbezogen und angemessen. Bei uns finden die Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken Anwendung. Entsprechend den Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes wird in den Instituten die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern gewährleistet.
 
Die Sparkassen bekennen sich zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen und zu streiken. Entsprechend den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes wird von den Instituten die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.

In den Sparkassen bestehen über Befragungen sowie bestehende Beschwerderechte Möglichkeiten zur Kommunikation von Verbesserungs- oder Veränderungswünschen. Wir  bekennen uns nachdrücklich uneingeschränkt zum Verbot jeglicher Form von Zwangsarbeit, sexueller Ausbeutung, Menschenhandel und moderner Sklaverei. Die Sparkassen dulden keine Form ausbeuterischer Kinderarbeit.

Die gesetzlichen Vorgaben zum Umweltschutz werden von den Sparkassen eingehalten. Hierzu zählen zum Beispiel die einschlägigen Vorschriften zu schädlicher Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, Verwendung schädlicher oder toxischer Substanzen usw. Wir vermeiden alle Handlungen, die eine negative Auswirkung auf die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Beschäftigten, unserer Kundinnen und Kunden und Geschäftspartner sowie aller anderen Anspruchsgruppen haben könnten.

Kundinnen und Kunden

Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes strategisches Geschäftsziel. Die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe bekennen sich zu ihrer Verantwortung für die Menschen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen. 

Wir haben daher den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu unserem Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten und zu unserem gesamten Beratungsangebot ausgebaut. Wir verfügen über ein umfassendes internes und externes Beschwerdemanagement, in dem wir sämtliche Impulse und Anliegen unserer Kunden systematisch analysieren. Die Umsetzung und Berichterstattung zu diesem Aspekt erfolgt auf Institutsebene.

Ziel der Sparkassen ist es auch, mögliche negative Auswirkungen einer Kreditvergabe oder Finanzierung möglichst gering zu halten. So erfolgen auf Institutsebene regelmäßige Überprüfungen bei eigenen Anlagen und angebotenen Produkten und Dienstleistungen, die auch Aspekte zur Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte umfassen.

Lieferanten und Dienstleister

Die Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte sowie die und Wahrnehmung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten findet auch im Einkaufs- und Beschaffungs- bzw. Lieferantenmanagement der Sparkassen Berücksichtigung.

Viele Institute haben in ihren Vertragskonditionen die Erwartung festgehalten, dass Lieferanten und Dienstleister über vergleichbare Regelungen zur Achtung der Menschenrechte, zu Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeit verfügen wie die Sparkasse selbst. In den Einkaufsrichtlinien der Sparkassen ist zudem das Regionalprinzip verankert, bei dem Wert auf die Einbindung ortsansässiger oder regionaler kleiner und mittlerer Unternehmen gelegt wird.

Beschwerde- und Meldemöglichkeiten, Sensibilisierung

In Fällen, in denen Mitarbeitende oder Dritte eine Missachtung ihrer Rechte empfinden, stehen ihnen Beschwerde- und Meldewege sowie Vertretungsstellen in der Sparkasse als Ansprechpersonen und Unterstützung zur Verfügung.

Mitarbeitende im Bereich Einkauf und Beschaffung werden verstärkt geschult und für Menschenrechtsfragen sensibilisiert.

Die Regelungen für Einkauf und Beschaffung sowie die Beschwerde- und Meldemöglichkeiten sind bei immer mehr Instituten transparent auf den jeweiligen Webseiten veröffentlicht.

H12 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung

Die Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte sowie die und Wahrnehmung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten findet auch im Einkaufs- und Beschaffungs- bzw. Lieferantenmanagement der Sparkassen Berücksichtigung. Nachhaltigkeitsstandards für Einkauf und Beschaffung bzw. ein nachhaltiges Beschaffungsmanagement sind bei Verbundpartnern wie der DekaBank und Landesbanken implementiert.

Darüber hinaus nutzen Sparkassen zunehmend Lieferantenvereinbarungen, um Umwelt- und Sozialbelange in der Beschaffung zu verankern. Viele Institute haben in ihren Vertragskonditionen die Erwartung festgehalten, dass Lieferanten und Dienstleister über vergleichbare Regelungen zur Achtung der Menschenrechte, zu Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeit verfügen wie die Sparkasse selbst. In den Einkaufsrichtlinien der Sparkassen ist zudem das Regionalprinzip verankert, bei dem Wert auf die Einbindung ortsansässiger oder regionaler kleiner und mittlerer Unternehmen gelegt wird.

Mitarbeitende im Bereich Einkauf und Beschaffung werden verstärkt geschult und für Menschenrechtsfragen sensibilisiert, die Regelungen für Einkauf und Beschaffung sind bei immer mehr Instituten transparent auf den jeweiligen Webseiten veröffentlicht.

Die Berichterstattung über die Verankerung von Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung erfolgt auf Institutsebene.

H13 Umweltbelange und Ressourcenverbrauch

Bewertung von Risiken im Bereich Umweltbelange

Die Sparkassen engagieren sich für das Gelingen der Energiewende und das Erreichen der Klimaziele. Dabei ist es ihnen wichtig, private Kundinnen und Kunden, Sparerinnen und Sparer, Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und Institutionen vor Ort in die ökologische Weiterentwicklung in der  Region einzubeziehen

Risiken aus Klima- und Umweltveränderungen sind ein möglicher Treiber bekannter Risikoarten, die im Rahmen der regelmäßigen Risikobetrachtungen in Bezug auf die Geschäftsstrategie in der Verantwortung der einzelnen Institute liegen und von ihnen analysiert werden.

Ergänzend zur Nachhaltigkeitsinventur werden zwei Instrumente betrachtet, mit denen potenzielle negative Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Sparkassen ermittelt werden können. In der „Operativen Risikoinventur“ findet dabei eine Relevanzbeurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der Risikokategorie für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren statt; dem besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken wird daneben in der „Strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur“ Rechnung getragen. Beide Instrumente ergänzen die Analyse potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken der Nachhaltigkeitsinventur um eine Bewertung für unterschiedliche Zeiträume und dienen der Erfüllung der Erwartungen des BaFin-Merkblatts zu Nachhaltigkeitsrisiken bzw. den Anforderungen der 7. MaRisk-Novelle (im Konsultationsentwurf).

Inside-out-Risiken
Im Rahmen der Betrachtung der „Inside-out-Perspektive“ wird analysiert, welche Auswirkungen unsere Geschäftstätigkeit auf das Klima hat und wie der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden kann. Die Berichterstattung über direkten Auswirkungen auf Klima und Umwelt in den verschiedenen Bereichen der Wertschöpfung erfolgt auf Institutsebene.

Outside-in-Risiken
Im Rahmender Betrachtung der „Outside-in-Perspektive“ wird analysiert, welche potenziellen physischen und/oder transitorischen Risiken sich auf unsere Finanzierungen und Anlagen und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation unseres Instituts hinwirken können. Die Berichterstattung über physische und/oder transitorische Risiken erfolgt auf Institutsebene.“

Umweltauswirkung des Geschäftsbetriebs

Mit der Selbstverpflichtung der deutschen Sparkassen haben sich die unterzeichnenden Institute zu einer klaren CO2-Verminderung bekannt. Zum Stichtag 31. August 2023 hatten 274 Sparkassen die Selbstverpflichtung unterzeichnet.

Danach werden Sparkassen ihre innerbetrieblichen Treibhausgasemissionen nach bewährten Verfahren jährlich ermitteln und sie geben sich ein klares Ziel zur CO2-Verminderung von drei bis fünf Prozent pro Jahr. Sie sind dann spätestens 2035 im eigenen Geschäftsbetrieb CO2-neutral. Unvermeidbare Restemissionen werden durch Ankauf von Zertifikaten, Aufforstung oder weitere Maßnahmen kompensiert. Sie bedienen sich bei Um- oder Neubauten der Möglichkeiten erneuerbarer und umweltfreundlicher Energienutzung, Wasserbewirtschaftung und Bauweise. Sie gehen sorgsam mit Energie um und streben an, Strom aus erneuerbaren Quellen zu beziehen.

Sie reduzieren in ihrem Geschäftsverkehr die Zahl der Flüge im Inland, nutzen, soweit möglich, vorrangig öffentliche (Schienen-)Verkehrsmittel und stellen ihren Fuhrpark auf geringeren CO2-Ausstoß um.

Klima- und Umweltziele

Die Sparkassen-Finanzgruppe verpflichtet sich dem ressourcenschonenden Wirtschaften. Wir arbeiten an der Verkleinerung unseres ökologischen Fußabdrucks; dazu engagieren wir uns unter anderem auch im „Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (VfU)“ und fördern über Erfahrungsaustausche die umweltbezogenen Leistungen unserer Mitgliedsinstitute.

Eine stetig wachsende Zahl von Instituten erstellt Berichte an die Gesellschaft bzw. Nachhaltigkeitsberichte und setzt sich Ziele im Umweltmanagement. Die Berichterstattung dazu erfolgt derzeit auf lokaler Ebene.