Geschäftsmodell - DSGV - 2021 - Bericht an die Gesellschaft

Geschäftspolitik

Gesellschaftlicher Auftrag

Sparkassen fördern mit ihrem einzigartigen, gemeinwohlorientierten Geschäftsmodell die Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität in ganz Deutschland. Verantwortungsvolle Geschäftspolitik, soziale Teilhabe und eine funktionsfähige Umwelt bilden die Fundamente für ihren wirtschaftlichen Erfolg.

Kern des öffentlichen Auftrags ist es, die finanzielle Versorgung der Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichen Hand zu sichern sowie die lokalen Gemeinschaften zu stärken. Die Geschäftstätigkeit sowie auch die daraus erwirtschafteten Erträge kommen den Regionen zugute. Gemeinsam mit Akteuren aus dem kommunalen, wirtschaftlichen sowie zivilgesellschaftlichen Bereich engagieren sich die Sparkassen für gesellschaftliche Anliegen, das Gelingen des Transformationsprozesses und die Erreichung der Klimaziele in Deutschland. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung von Projekten, die den sozialen Zusammenhalt stärken und ökologische Aspekte fördern.

H2 Geschäftsmodell

Öffentlicher/gesellschaftlicher Auftrag

Seit über 200 Jahren begleiten die Sparkassen und mit ihnen die Sparkassen-Finanzgruppe den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel in Deutschland mit zeitgemäßen Finanzprodukten und Beratungsangeboten für alle Kundengruppen. Ihr Geschäftsmodell hat dabei große Zäsuren überstanden – die Zeit der Industrialisierung in Stadt und Land, den Neuanfang nach 1918 und 1945, das Zusammenwachsen Deutschlands nach dem Mauerfall. Dabei ist der Wesenskern der Sparkassenidee unverändert geblieben. Seit Jahrzehnten ist er außerdem in den deutschen Sparkassengesetzen als „öffentlicher Auftrag“ rechtlich verankert. Dazu gehören:

  • Der Einsatz für Sparen und Vorsorge sowie der Zugang zu Finanzdienstleistungen für alle Kundengruppen
  • Finanzielle Inklusion ist das Fundament unseres Geschäftsmodells.
  • Ein zweites Kernelement ist der besondere Fokus auf die lokale und regionale Entwicklung und auf deren Hauptakteure, also vor allem private Haushalte, Handwerker, kleine und mittlere Unternehmen und Kommunen.
  • Sparkassen beleben den Wettbewerb am deutschen Bankenmarkt. Sie tun dies durch ihre breite Aufstellung als Retailinstitut und ihre Präsenz in wirtschaftlich starken wie schwachen Teilen Deutschlands.

Der „öffentliche Auftrag“ ordnet den Sparkassen also wesentliche kreditwirtschaftliche, aber auch gesellschaftliche Aufgaben zu. Und er legt fest, dass sich der Erfolg einer Sparkasse an ihrer lokalen Gestaltungskraft misst – das geht weit über die Basisanforderung betriebswirtschaftlicher Solidität hinaus.

H3 Beitrag zum Gemeinwesen

Unsere Geschäftstätigkeit sowie auch die daraus erwirtschafteten Erträge kommen der Gesellschaft in allen Regionen Deutschlands zugute: Mit 34 Milliarden Euro (2020: 38 Milliarden Euro) hat die Sparkassen-Finanzgruppe (Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen) als Steuerzahler, als Arbeitgeber in Deutschland für mehr als 276.300 (2020: 281.200) Menschen und als Förderer des Gemeinwohls in einem erheblichen Umfang zum Gelingen des Gemeinwesens in Deutschland beigetragen. So konnten wir dank unserer erfolgreichen Arbeit allein 371,4 Millionen Euro (2020: 363,7 Millionen Euro) für wichtige gesellschaftliche Aufgaben und Anliegen bereitstellen. Durch 760 (2020: 769) nachhaltig arbeitende, gemeinnützige Stiftungen von Sparkassen und anderen Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe wird die Förderung gemeinnütziger Projekte in den Regionen dauerhaft sichergestellt.

H3 Beitrag zum Gemeinwesen Volumen in € Vorjahr
Steueraufwand 2.680.224.000 2.750.532.000
Personalaufwand 11.922.090.000 16.039.436.000
Verwaltungsaufwand 18.967.223.000 18.958.913.000
Spenden, Sponsoring, Zweckerträge gesamt 371.421.000 363.690.000
Davon: Soziales 81.628.000 74.784.000
Davon: Bildung/Wissenschaft 37.655.000 38.527.000
Davon: Kultur 106.964.000 108.673.000
Davon: Sport 73.869.000 76.455.000
Davon: Wirtschafts- und Strukturförderung 12.647.000 12.220.000
Davon: Umwelt 11.621.000 8.291.000
Davon: Sonstiges 47.037.000 44.742.000
Beitrag zum Gemeinwesen gesamt 33.940.958.000 38.112.571.000

H4 Grundsätze der Unternehmensführung

Grundlagen der Unternehmensführung

Mit Ausnahme sehr weniger historisch bedingter Fälle sind Sparkassen heute rechtlich und wirtschaftlich selbstständige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts. Ihre Träger sind Landkreise, Städte, Gemeinden oder Zweckverbände aus mehreren Kommunen. Daneben gibt es fünf freie Sparkassen, die privatrechtlich organisiert sind.

Sparkassen haben umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind [Gesetz über das Kreditwesen, Gesetz über den Wertpapierhandel, Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) etc.]

Für die  öffentlich-rechtlichen Sparkassen gelten zudem besondere sparkassenrechtlichen Bestimmungen (Sparkassengesetz und z.T. Sparkassenverordnung des jeweiligen Landes sowie Sparkassensatzung). In diesen wird u.a. Rechtsform, Aufgaben und Verfassung der Sparkassen, einschließlich ihrer Unternehmensführung (Corporate Governance) normiert. Die fünf freien Sparkassen genießen demgegenüber private Gestaltungsfreiheit. Für die freien Sparkassen in Schleswig-Holstein gelten einige wenige Bestimmungen des Sparkassengesetzes Schleswig-Holstein.

Die Sparkassen unterliegen als Kreditinstitute fast alle der Bankenaufsicht durch BaFin und Bundesbank. Einzelne Institute werden aufgrund ihrer Einstufung als bedeutendes Institut direkt von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigt. Darüber hinaus unterliegen die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sowie die freien Sparkassen in Schleswig-Holsteine nach dem jeweiligen Sparkassengesetz zusätzlich der Rechtsaufsicht durch das betreffende Land.

Öffentlich-rechtliche Sparkassen

  • Sparkassen haben den öffentlichen Auftrag, im Gebiet ihres kommunalen Trägers eine angemessene Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Unternehmen und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen.
    Hierzu zählt u. a.
    • die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben,
    • allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen,
    • die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten,
    • die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes sicherzustellen sowie
    • den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen
  • Dieser in den Landes-Sparkassengesetzen niedergelegte öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für ihr Handeln.
  • Aufgrund ihres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist das Geschäftsmodell öffentlich-rechtlicher Sparkassen nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den ihnen obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Zudem kommen die von öffentlich-rechtlichen Sparkassen erzielten Gewinne – soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden – der Allgemeinheit zugute.

Freie Sparkassen
Die freien Sparkassen in Schleswig-Holstein haben nach dem Sparkassengesetz Schleswig-Holstein die Aufgabe auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der öffentlichen Hand und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Die übrigen freien Sparkassen fühlen sich ihrem gemeinwohlorientierte Gründungsauftrag gleichfalls weiter verpflichtet und verfolgen – ohne hieran öffentlich-rechtlich gebunden zu sein – im Rahmen der Erbringung von geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen eine Geschäftsphilosophie mit gemeinwohlorientierten Aktivitäten. 

Führungsstruktur

Öffentlich-rechtliche Sparkassen
Die Organe der öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand. Ferner beschließt der Verwaltungsrat u.a. über die Bestellung der Mitglieder des Vorstands. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Bestimmte Geschäfte bedürfen aber der Zustimmung des Aufsichtsrates (z.B. Errichtung/Schließung von Zweigstellen). Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen das Gesetz über das Kreditwesen und - z.T. darüber hinausgehend - die Sparkassengesetze, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf.

Freie Sparkassen
Die Organe der freien Sparkassen sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Bestimmte Geschäfte dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vorgenommen werden (z.B. Errichtung/Schließung von Zweigstellen). Die Hauptversammlung beschließt u.a. über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmt das Gesetz über das Kreditwesen, wer dem Vorstand und dem Aufsichtsrat nicht angehören darf.

Vergütung

Sparkassen stellen im Rahmen ihrer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Vergütung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ein nachhaltiges, verantwortungs- und risikobewusstes Wirtschaften zur langfristigen Sicherung des gemeinwohlfördernden Sparkassengeschäfts ausgerichtet ist. Zudem stellen sie sicher, dass die Leistung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Die Vergütungsstruktur richtet sich nach dem Tarifvertrag, ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.

H4 Grundsätze der Unternehmensführung
H4 Grundlagen der Unternehmensführung Status
Bericht zur Unternehmensführung Umsetzung auf Institutsebene
Corporate Governance Kodex nicht erfasst

H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement

Qualitätsstandards in der Kundenberatung

Eine hohe Beratungs- und Servicequalität ist der wesentliche Treiber für die Zufriedenheit unserer Kunden. Hohe Kundenzufriedenheit steht im Mittelpunkt unserer Arbeit und ist in der Geschäftsstrategie für Sparkassen fest verankert. Unser ganzheitlicher Betreuungsansatz nach dem Sparkassen-Finanzkonzept ermöglicht es uns, individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen und sie bei der Auswahl der richtigen Produkte, die zu ihrer persönlichen Lebensplanung passen, zu unterstützen. Es ist der Anspruch der Sparkassen, unsere Kunden dauerhaft – d. h. in allen Lebenssituationen – kompetent zu begleiten.

Qualifizierte Vermögensberatung für alle Menschen

Im Rahmen der ganzheitlichen Betreuung mit dem Sparkassen-Finanzkonzept stellen wir die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden in den Mittelpunkt. Dabei können wir alle relevanten Themen rund um die Finanzen unserer Kunden abdecken: Konto und Zahlungsverkehr, Absicherung und (Alters-)Vorsorge sowie Vermögensbildung und -optimierung. Auch für alle Arten von Krediten sowie Themenstellungen zu Immobilien sind Sparkassen ein verlässlicher Partner. Die Abfrage der persönlichen Ziele und Präferenzen unserer Kunden (beispielsweise hinsichtlich Nachhaltigkeit, des Sicherheitsbedürfnisses oder der Risikoneigung) ist fester Bestandteil unserer Beratungskonzeption. Dabei nehmen wir den Daten- und Verbraucherschutz sowie unsere Aufklärungspflichten sehr ernst.

Kundenzufriedenheit als Orientierungsmaßstab

Die Zufriedenheit unserer Kunden gilt als Grundlage der Erfüllung des öffentlichen Auftrags und steht für uns an erster Stelle. Denn zufriedene Kunden empfehlen uns als Finanzpartner weiter – und ermöglichen es uns so, die Ressourcen zu erwirtschaften, die wir in die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region investieren. Die Umsetzung der Qualitätsvorgaben überprüfen wir regelmäßig im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems sowie durch Kundenzufriedenheitsbefragungen. Die Ergebnisse von Nachkontaktbefragungen im Zusammenhang mit der ganzheitlichen Betreuung von Kunden werden zeitnah in vertriebliche Steuerungssysteme integriert.

H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement
H5 Zufriedenheit der Privatkunden Wert
Sparkassen
Kundenzufriedenheitsindex 62
Kundenbindungsindex 76
H5 Zufriedenheit der Firmenkunden Wert
Sparkassen
Kundenzufriedenheitsindex 64
Kundenbindungsindex 79

Beschwerdemanagement

Es ist uns wichtig, unseren Kunden die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern. Wir haben daher Beschwerdestellen eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen. 

Mitunter kommt es leider vor, dass wir keine zufriedenstellende Lösung für unsere Kunden finden. Unsere Kunden können sich in diesem Fall an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle wenden.

Schlichtungsverfahren

Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist in Textform bei der Schlichtungsstelle zu beantragen. In dem Antrag ist die Streitigkeit, die geschlichtet werden soll, zu schildern und ein konkretes Begehren darzulegen. Darüber hinaus sind dem Schlichtungsantrag die zum Verständnis der Streitigkeit erforderlichen Unterlagen beizufügen. Ist die Schlichtungsstelle für den Antrag zuständig und liegen keine sonstigen Mängel vor, wird eine Stellungnahme der betroffenen Sparkasse eingeholt. Die Stellungnahme der Sparkasse wird den Antragstellenden mit der Anheimgabe zugeleitet, sich hierzu zu äußern. Sofern die Sparkasse dem Anliegen der Antragstellenden nicht entsprochen oder das Schlichtungsverfahren sich nicht auf andere Weise erledigt hat, wird die vollständige Schlichtungsakte dem nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständigen Ombudsmann vorgelegt. Der Ombudsmann prüft den Vorgang und unterbreitet den Verfahrensbeteiligten auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen einen Schlichtungsvorschlag. Der Schlichtungsvorschlag ist weder für die Antragstellenden noch für die Sparkassen bindend.

Alle wesentlichen Informationen zur Organisation der Schlichtungsstelle beim DSGV, zu den beruflichen Werdegängen der Herren Ombudsmänner sowie zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens sind auf der Website der Schlichtungsstelle zu finden.

H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement
H5 Schlichtungsanträge Anzahl Vorjahr
Schlichtungsanträge bei der Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. gesamt 5.971 3.911
Davon zu:  
Zahlungsverkehr und Kontoführung 4.220 798
Kreditgeschäft 203 279
Wertpapiergeschäft 166 186
Spargeschäft 1.326 2.603
Sonstiges 56 45
H5 Verfahrensausgänge (der abgeschlossenen Verfahren) Anzahl Vorjahr
Zurückgenommene Schlichtungsanträge 1.053 1.267
Abgelehnte Anträge (z. B. wegen Gerichtsanhängigkeit, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung oder Beweiserheblichkeit) 246 304
Ergebnis zugunsten der Kunden 439 228
Entscheidungen zugunsten der Sparkasse 1.273 1.398
Einigungen und vom Schlichter angeregte Vergleiche 644 654

Im Jahr 2021 gingen in der Schlichtungsstelle beim DSGV – neben 1.161 sonstigen Anfragen – insgesamt 5.971 Anträge auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens, die in die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle beim DSGV fielen, ein. Damit ist das Schlichtungsvolumen erneut deutlich gestiegen – im Vergleich zum Vorjahr (2020: 3.911 Anträge) um 53 Prozent. Anlass einer Vielzahl von Anträgen auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens waren Rückerstattungsforderungen von Kontoführungsentgelten, nachdem der BGH am 27. April 2021 entschieden hat, dass Klauseln in den AGB einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung der Kund:innen zu Änderungen der AGB fingieren (Az. XI ZR 26/20). Hierzu gingen im Jahr 2021 in der DSGV-Schlichtungsstelle insgesamt 3.380 und damit 57 Prozent aller Schlichtungsanträge ein.